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ÜBH und Fristsetzung bei Rückfragen

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letzte Antwort am 16.04.2021 10:31:05 von andrereissig
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kgaspers
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 5
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Hallo,

 

mal eine Rückfrage zum Thema ÜBH, mal wieder was neues 😉.

 

Ich habe hier und da Rückfragen zu den ÜBH Anträgen gehabt, und mich über die knappe Fristsetzung im Forum gewundert. Also in der Rückfrage stand : "Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die vom System gesetzte Bearbeitungsfrist von 15 Tagen."

Darüber stand grün hinterlegt eine 2 oder 3 Tage kürzere Frist ???

Das macht mir jetzt keine Probleme, aber ein wenig befremdlich finde ich es schon. Es könnte ja auch mal knapp werden, das soll bei dem ein oder anderen Mandanten ja schon mal vorkommen oder was auch immer...

 

Wie sehen Sie das und kam das bei Ihnen auch vor ?

AKW
Fachmann
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Nachricht 2 von 5
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Guten Morgen, 

 

also bei mir in BaWü ab ich gefühlte willkürliche Antwortfristen. 

Diese reichen von 10 Tagen bis 14 Tage.

 

Aber eine andere grün drüber angegebene Frist hatte ich noch nie.

 

Um welches Bundesland und welches Hilfsprogramm geht es denn?

 

Grüße AKW 

andrereissig
Allwissender
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Nachricht 3 von 5
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Kam bei uns schon mehrfach vor.

 

Wir haben in diesem Fall einfach auf die Anfrage geantwortet und erklärt, daß der zuständige StB gerade nicht verfügbar ist und darum gebeten, daß auf unsere Antwort mit den gleichen Fragen und neuer Frist einfach erneut durch die Bewilligungsstelle Kontakt aufgenommen wird, da wir ja ohne aktive Rückfrage keine Möglichkeit zur fallbezogenen Kontaktaufnahme haben.

 

Dabei kam auch stets eine freundliche Rückantwort, in der sich für die Info bedankt wurde, die Fragen erneut gestellt wurden, mit dem Hinweis, daß wir diese Methode gern erneut nutzen dürften, wenn wir eine weitere Fristverlängerung benötigen.

 

Hat stets problemlos geklappt.

Live long and prosper!
kgaspers
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 5
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@AKW : NRW und ÜBH II. So sieht es aus : 

kgaspers_0-1618561376887.png

direkt über der Rückfrage der Bewilligungsstelle.

Interessanter Weise stand bei der Bewilligungsstelle das zuständige Finanzamt, bisher stand da immer die Bezirksregierung.

 

@andrereissig : Vielen Dank für Ihre praxisnahe Antwort, aber trotzdem seltsam mit diesen abweichen Fristangaben.

Was machen eigentlich Ihre Gmbh&CoKG ohne Leerzeichen ? Der Ausgang der Story würde mich sehr interessieren 🙂

Gab es ein Happy End ?

andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 5 von 5
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@kgaspers 

Gab es ein Happy End ?


Glücklicherweise ja! Es kam zwar nie eine Antwort auf das Hilfeticket bei der Hotline, aber am nächsten Tag funktionierte es wieder und seitdem nehmen wir auch wieder Mandanten mit anzüglichen Leerzeichen auf. 😁

Live long and prosper!
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letzte Antwort am 16.04.2021 10:31:05 von andrereissig
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