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ÜBH 4 Schlussabrechnung: Barzahlung

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letzte Antwort am 05.07.2023 10:15:54 von andrereissig
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Martin_Siegling
Einsteiger
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Ich zitiere aus den FAQ Punkt 2.4:

 

"Barzahlungen werden als Kosten grundsätzlich nicht akzeptiert."

 

Das ist in meinen Augen recht unpräzise. Wo sind die Ausnahmen geregelt?

 

Ein Mandant war gezwungen, die Heizölrechnung in bar zu zahlen, da der Lieferant -warum auch immer- darauf bestand.

 

Ist das nun zulässig oder nicht?

 

 

andrereissig
Allwissender
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Nachricht 2 von 4
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Es gibt keine Ausnahmen. Wenn das Öl bar bezahlt wurde, sind die Kosten nicht ansetzbar.

Live long and prosper!
Martin_Siegling
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
163 Mal angesehen

Ich interpretiere das Wort "grundsätzlich" im juristischen Sinne. Das sollte also nicht nur Ausnahmen zulassen, sondern geradezu antizipieren.

 

Bin ich da allein?

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andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 4 von 4
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Sie Überschätzen da glaube ich die Erstellungsqualität und Schöpfungstiefe der FAQs.

 

Bei den Kosten steht da z. B. drin, daß der Zeitpunkt der Bilanzierung unerheblich ist.

 

Wow! Da hat sich jemand wirklich schlaue Gedanken gemacht, als das geschrieben wurde.

 

Der Zeitpunkt der Olympischen Spiele ist für die Kosten übrigens auch unerheblich. 😁

Live long and prosper!
3
letzte Antwort am 05.07.2023 10:15:54 von andrereissig
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