Ich zitiere aus den FAQ Punkt 2.4:
"Barzahlungen werden als Kosten grundsätzlich nicht akzeptiert."
Das ist in meinen Augen recht unpräzise. Wo sind die Ausnahmen geregelt?
Ein Mandant war gezwungen, die Heizölrechnung in bar zu zahlen, da der Lieferant -warum auch immer- darauf bestand.
Ist das nun zulässig oder nicht?
Es gibt keine Ausnahmen. Wenn das Öl bar bezahlt wurde, sind die Kosten nicht ansetzbar.
Ich interpretiere das Wort "grundsätzlich" im juristischen Sinne. Das sollte also nicht nur Ausnahmen zulassen, sondern geradezu antizipieren.
Bin ich da allein?
Sie Überschätzen da glaube ich die Erstellungsqualität und Schöpfungstiefe der FAQs.
Bei den Kosten steht da z. B. drin, daß der Zeitpunkt der Bilanzierung unerheblich ist.
Wow! Da hat sich jemand wirklich schlaue Gedanken gemacht, als das geschrieben wurde.
Der Zeitpunkt der Olympischen Spiele ist für die Kosten übrigens auch unerheblich. 😁