Der Datenabruf sollte nicht von einem gesetzten oder nicht gesetzten Haken abhängig sein.
Es gibt keinen Grund, die Daten nicht holen zu lassen. Zumindest sollte es eine generelle Einstellungsmöglichkeit für alle Mandanten dazu geben.
Wenn Sie benötigte Abo's in der RZ-Kommunikation einmalig konfigurieren, haben Sie das für alle Mandanten dauerhaft zur Verfügung.
Es geht nicht darum, den Abruf anzustoßen. Es geht darum die Bescheiddaten auch dann abrufen zu können, wenn der Haken in der Steuererklärung nicht gesetzt wurde.
OK. Und es reicht Ihnen auch nicht, dies im entsprechenden Steuerprogramm kanzleiweit und dauerhaft zu hinterlegen?
Leider bleiben die Bestandsmandate davon unberührt.
Es wäre auch schön, wenn Folgebescheide und KSt-Bescheide, Verlustvortragsbescheide digital kommen würden.
Ich wage mal zu behaupten, dass es bei der Finanzverwaltung in Planung ist irgendwann alle Bescheide digital bereitzustellen.
Das lenkt hier leider vom eigentlichen Thema ab.
Es wäre schön, wenn die vorhandenen digitalen Bescheide grundsätzlich zur Verfügung gestellt würden. Von den nicht vorhandenen digitalen Bescheiden mal abgesehen.