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eEB von Schriftsatz trennen/eEB aus meiner Postmappe abgeben

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letzte Antwort am 07.07.2020 13:56:49 von agmü
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0 Personen hatten auch diese Frage
malo
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 5
286 Mal angesehen

Hallo Community,
meine Mitarbeiterin schildert mir das Problem, dass sie die Aufforderung, ein elektronisches Empfangsbekenntnis abzugeben, im "Eingangskorb" nicht von den restlichen Dateien, Schriftsatz, Anlagen usw., trennen kann.
Ich habe damit das Problem, dass ich das elektronische Empfangsbekenntnis über die DATEV nur aus dem "Eingangskorb" abgeben kann. Das bedeutet für mich, dass die Post, die ich üblicher Weise in meiner Postmappe bearbeite, solange im "Eingangskorb" liegen bleiben muss?
Oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Ich hätte gerne eigentlich alles zusammen bei mir in der Postmappe "zur Kenntnis" und würde gerne von dort aus das Empfangsbekenntnis zu dem Zeitpunkt, zudem ich es tatsächlich bearbeite, abgeben.
Viele Grüße aus dem sonnigen Süden
Markus Lorenz

alfzedler
Einsteiger
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Nachricht 2 von 5
282 Mal angesehen

Hallo,

 

ein Abtrennen ist m.E. gar nicht nötig. Die Nachricht mit EB-Anforderung im Eingangskorb verarbeiten und dann ist die Nachricht ist ja praktisch 2x in der Postmappe.

 

Dort kann das EB dann versendet werden.

 

EB bearbeiten

 

Passt das so?

 

VG A. Zedler

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agmü
Meister
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Nachricht 3 von 5
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Das geschilderte Problem kann ich nicht nachvollziehen.

 

Im Posteingangskorb lassen sich Nachrichten die per beA hereingekommen sind nicht trennen.  Soweit Ihre Mitarbeiterin die Vielzahl der .html- und .pdf-Dateien trennen will, wird sie die im Posteingangskorb nur um den Preis der Zerstörung der Nachricht schaffen.  Das eEB existiert im Posteingangskorb noch gar nicht. Im Posteingangskorb existiert nur die Aufforderung zur Abgabe.  Das eEB wird, in einer zu verarbeitenden Form - nach meinem Verständnis - erst in der Postmappe des Sachbearbeiters generiert.  Nur von dort wird es über das Kontextmenü "per beA Versenden" generiert.  Nur an dieser Stelle kann der SB selektieren ob er das eEB abgebeben oder zurückgewiesen möchte.  im Anschluss daran wird das eEB dann in den Postausgangskorb gelegt.

 

Daher ist weder das Anliegen Ihrer Mitarbeiterin in der Software umgesetzt noch die Möglichkeit zur Abgabe des eEB im Posteingangskorb der Kanzlei.

 

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
malo
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 5
265 Mal angesehen

Hallo Herr Kollege Müller,
Sie haben die Sache - wie so oft- auf den Punkt gebracht. Im Gegensatz zur schriftlichen Zustellung existiert das elektronische Empfangsbekenntnis noch gar nicht, wenn die Nachricht empfangen wird. Vielmehr muss das Empfangsbekenntnis von der Mitarbeiterin erst erzeugt werden.
Das muss ich zu einem Standardprozedere in meiner Kanzlei machen. Dann erhalte ich die Nachricht zusammen mit dem -von meiner Kanzlei selbst erzeugten- Empfangsbekenntnis und kann entscheiden, ob und gegebenenfalls wann ich es abgebe.
Vielen Dank dafür und viele Grüße aus dem sonnigen Süden
Markus Lorenz

agmü
Meister
Offline Online
Nachricht 5 von 5
259 Mal angesehen

Hallo Herr Kollege,

 

gerne,  gelegentlich sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.

 

schöne Grüße aus Südbayern

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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letzte Antwort am 07.07.2020 13:56:49 von agmü
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