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beA - schon heute ein veraltetes Konzept?

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letzte Antwort am 10.09.2018 14:48:27 von metalposaunist
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agmü
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Hallo NG-Nutzer,

lese gerade die neueste Ausgabe des DAV-Newsletter "Europa im Überblick":  In der Rechtssache Lahorge (C-99/16) wurden am 09.02.2017 auf die Schlussanträge des Generalanwalts verwiesen, der es als Verstoß gegen die anwaltliche Dienstleistungsrichtlinie gewertet hat, wenn einem Rechtsanwalt, der in einem Mitgliedstaat niedergelassen ist der Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat alleine aus dem Grund verwehrt wird, dass der Rechtsanwalt nicht Mitglied der dortigen Rechtsanwaltskammer ist.

Das derzeitige Verifikationssystem des beA basiert nach meiner Kenntnis ausschließlich auf der Kammerzugehörigkeit der Nutzer.  Ich frage mich daher gerade, wie die BRAK diese voraussichtliche Europarechtswidrigkeit ihres Konzeptes korrigieren will und ganz getreu einem alten Schlager "Wer soll dass bezahlen?"

Schöne Grüße in die Runde.

Andreas G. Müller

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
agmü
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@All

entweder will sich der Kollege im nachfolgenden Link nur profilieren oder aber meine oben genannte These trifft zu.  Dem geneigten Anwender sei nachfolgender Link empfohlen https://gersheim.rechtsanwaltskanzlei-saarland.de/aJX2_bea_client_security.shtml

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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Moin,

wenn die Identifikation so wie beschrieben stattfindet, also der Browser die Verbindung steuert, dann kann jede entsprechend präparierte Website feststellen, ob die Anwendung erreichbar ist. Auch wenn JAVA nur per expliziter Freigabe startet muss ja zwingend die Erreichbarkeit des Dienstes für das Portal sichergestellt sein. Grundsätzlich würde ich die Aussage nicht als vorgezogenen Aprilscherz werten.

Gruß

KP

radori
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Ich finde den Hinweis aus dem Februar auch am Ende des Jahres noch sehr aktuell. Zudem gibt es ja inzwischen weitere gravierende Probleme und aus meiner Sicht das Grundproblem, dass per Gesetz die Kammer in die Verantwortung genommen wurde. Das beA hat mich zum Blogger gemacht 😕

https://kudori-blog.blogspot.com/2017/12/deutsches-bea-scheitert-kommunikations.html

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metalposaunist
Unerreicht
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Anwaltspostfach BeA: Geheimhaltung von Nachrichten ist nicht so wichtig - Golem.de

Es geht los ... ich nehme Wetten entgegen, wann es wieder offline ist .

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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letzte Antwort am 10.09.2018 14:48:27 von metalposaunist
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