abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 
Hinweis
Störung in den DATEV-Anwendungen
Aktuell kommt es zu Störungen in den DATEV-Anwendungen. Siehe die aktuellen Infos in Wartungen und Störungen.

beA - jetzt kommt´s (hoffentlich funktionsfähig)

71
letzte Antwort am 14.12.2016 12:39:47 von
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
alfzedler
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 61 von 72
132 Mal angesehen

Hallo Frau Ecker,

Im EGVP Betrieb habe ich das mehrfach praktiziert. Den Scan habe ich signiert übermittelt. Das gab nie Rückfragen. Ggf. kann das Original nachgeschickt werden per Post. Letztlich nicht anders als bei vorab per Fax-Übermittlung.

IMHO heißt das:

  • die Nachrichtenanlage 1 ist der Antrag aus Erlass = Schriftsatz
  • die Nachrichtenanlage 2 ist die eV = Schriftsatz

(Wer kann, sollte extern signieren und die signierte eV als Nachrichtenanlage 2 = Anlage übermitteln)

Viele Grüße

Alf Zedler

0 Kudos
anwalt_net_pl
Beginner
Offline Online
Nachricht 62 von 72
132 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Kollege Kellermeier,

halten Sie es angesichts dieser Rechtsprechung des BGH

https://www.haufe.de/recht/kanzleimanagement/schriftsaetze-via-email-container-signatur-vor-gericht-gueltig_222_198164.h…

weiterhin für erforderlich, alle Anhänge zu signieren? Ich setze die elektronische Untersschrift nur auf den „Umschlag“.

0 Kudos
Offline Online
Nachricht 63 von 72
132 Mal angesehen

Hallo Herr Kollege Gwozdz,

ich kenne die BGH-Rechtsprechung und habe sie in den letzten Jahren bei EGVP-Versand angewendet. Ich habe nur den Container signiert und nie Probleme bekommen. Nun ist beA gesetzestechnisch erst nach diesem Urteil entstanden und ich bin mir nicht sicher, ob der Gesetzgeber die Entscheidung des BGH revidieren wollte.

Von der technischen Logik her müsste es eigentlich ausreichen, wenn man nur den Container signiert. Aber im Zweifelsfalle in 2017 alles signieren. Ab 01.01.2018 - hoffentlich stimmt das Datum jetzt - entfällt ja die Signatur. Bitte noch einmal nachlesen, kein Gewähr.

0 Kudos
alfzedler
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 64 von 72
132 Mal angesehen

Richtig. Das ERV tritt zum 01.01.2018 in Kraft. U.a. damit auch dessen Artikel 1 Nummer 2 der eine Änderung von § 130a ZPO bewirkt. Im § 130a Abs. 3 ZPO (neu) heißt es:

"Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden."

M.a.W. Der RA, der sein Postfach selbst bedient, muss nicht mehr mit einer qualifizierten elektronischen Signatur arbeiten.

Schönes Wochenende

Alf Zedler

0 Kudos
Offline Online
Nachricht 65 von 72
132 Mal angesehen

Die Gesetzesformulierung "oder" ruft dazu auf, darüber nachzudenken, was der richtige/bessere Workflow ab 01.01.2017 ist:

a) Einreichung über andere Wege mit qualifizierter elektronischer Signatur

b) Einreichung über beA oder de-mail nur mit einfacher Signatur.

Signiert werden muss anscheinend doch immer. Was helfen mir dann die Varianten a) und b), wenn ich sowie so schon eine qualifizierte elektronische Signatur habe?

0 Kudos
Michael-Renz
Experte
Offline Online
Nachricht 66 von 72
132 Mal angesehen

Hallo Community,

ich habe - nach einigen Mühen und Fehlversuchen - die Mitarbeiterkarte einer ReNo-Fachkraft jetzt auf meinen Account registriert und mich auch an der Rechtefreigabe versucht. Sobald ich da ein wenig besser "durchblicke" poste ich hier eine Bedienungsanleitung -> bisher hab ich jedenfalls nirgends anderswo eine gefunden.

und!!!!

ich habe eben MEINEN ERSTEN beA-Mahnantrag ans AG Stuttgart geschickt

im Beistand meines Sekretariats !!! Wir waren alle ZIEMLICH überrascht, wie kompliziert die Abläufe sind.

Wer sich auf gerichtliche Beitreibungen spezialisiert hat, sollte wohl besser mit dem "governikus-Justiz-Client" weiterarbeiten - der ist um Vieles einfacher zu bedienen und gefühlt um Faktor 10 schneller.

Nun bin aber gespannt, ob das AG Stgt auch mit beA klar kommt - in der Empfängerliste war´s jedenfalls drin und eine Empfangsbestätigung habe ich auch. Morgen rufen wir zur Sicherheit dort an - und um die dortige Verwirrung über dieses Neuverfahren zu komplettieren.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
alfzedler
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 67 von 72
132 Mal angesehen

Hallo auch von mir,

den Forscherdrang des geschätzten Kollegen in allen Ehren, für die tägliche Praxis bitte NICHT beA benutzen, um Mahnanträge einzureichen.

Die Unterstützung des Kanzleisoftware (insb. DATEV Anwalt pro) durch automatische Adressierung und Aufbereitung sowie die Übernahme anschließend erhaltener Gerichtsnachrichten zum Manantrag (Erlass- und Zustellnachricht etc.) geht vollständig verloren.

Beste Grüße

Alf Zedler

0 Kudos
Michael-Renz
Experte
Offline Online
Nachricht 68 von 72
132 Mal angesehen

Hallo Alf,

hallo Community,

Alf Zedler hat natürlich völlig Recht!!!

Auf keinen Fall beA "produktiv einsetzen"

-> aus den genannten Gründen

Aber ich bin halt ein "Verrückter" und muss es UNBEDINGT versucht wissen.

Wie hat unser Community-Freund hier bemerkt!! " ....... Jugend forscht...."

Auch wenn´s mit der "Jugend" (speziell bei mir) nicht mehr weit her ist, bin ich doch mit Forscherdrang ausgestattet - trotz hohen Alters.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
0 Kudos
alfzedler
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 69 von 72
132 Mal angesehen

Anonym​

extern signierte Schriftsätze per beA zum Gericht senden, halte ich derzeit für das Beste bis Ende 2017.

1. Eine QES ist IMMER erforderlich

2. Signieren im beA ist umständlich und widerspricht dem Kanzlei-workflow

3. Signierte Datei (*.PDF und *.p7s) als Anlage unsigniert von Mitarbeiter ins beA hochladen lassen.

4. de-Mail kann an Stelle von beA auch benutzt werden, wenn es bereits vorhanden ist. Ansonsten lohnt m.E. der zusätzliche Aufwand (noch) nicht.

Das Gesetz verzichtet erst ab 01.01.2018 auf die QES, wenn der RA persölich angemeldet ist.

0 Kudos
Michael-Renz
Experte
Offline Online
Nachricht 70 von 72
132 Mal angesehen

Hallo Community,

so - nun "bin ich beA" !!!!

  • Gestern haben wir beim AG Stgt unseren ersten beA Mahnbescheid eingereicht.
  • Heute Morgen haben wir angerufen und (weil´s auch noch eine Fristproblematik gibt) angefragt, ob denn die Daten angekommen sind.
    -> die Gesprächspartnerin musste erstmal mit dem Thema "beA" vertraut gemacht werden und versprach dann, sich drum zu kümmern.
  • gegen 11:45 Uhr ging die Erlassnachricht zum gestern beantragten Mahnbescheid bei mir im beA-Postfach ein.
    -> angehängt ist eine "ST-****AEZ***.EDA" - Datei
    -> die habe ich ins "Gerichtsnachrichen -mpfang-Verzeichnis" kopiert und dann über DATEVanwalt EGVP-Nachrichten vom Gericht eingelesen.
    -> Hurra , Hurra - die Datei ist lesbar und wird komplett korrekt in DATEVanwalt verarbeitet so, wie wenn es ohne beA gelaufen wäre.
  • gegen 12:05 Uhr (also nach der Erlass-Nachricht) kam ebenfalls über beA die Empfangsbestätigung zum gestern schon geschickten MB-Antrag ebenfalls mit Dateianhängen
    -> einer war ein pdf mit Verarbeitungsnummer und Hinweisen, wie wenn per EDA-Datei eingereicht worden wäre
    -> der zweite war eine "ST-****AEZ***QU.EDA" - Datei die ich wieder "händisch" ins Gerichtsnachrichten-Empfangs-Verzeichnis kopiert und mit DATEVanwalt korrekt weiterverarbeitet habe.

Ist zwar alles "Computer zu Fuß" und nichts automatisch -> aber es funzt!!!

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
0 Kudos
Offline Online
Nachricht 71 von 72
132 Mal angesehen

Kleiner Hinweis @all:

Die Bundesrechtsanwaltskammer bietet einen Newsletter zu beA an:

http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/anmeldung-newsletter/anmeldung-bea-newsletter/

0 Kudos
Offline Online
Nachricht 72 von 72
132 Mal angesehen

Mahnbescheide per beA - alles zu Fuß, das würde bei mir den zeitlichen Rahmen total sprengen. Bei den Mahnbescheiden bleibe ich erst einmal bei der bewährten Kombination EDA-Mahnverfahren/Governikus.

Schriftsätze reiche ich per beA ein - wo erlaubt -. Antworten gingen bislang aber noch nicht ein.

0 Kudos
71
letzte Antwort am 14.12.2016 12:39:47 von
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage