Ich habe vor, das beA von Anfang an möglichst umfassend zu nutzen. Da die Gerichte in den laufenden Verfahren wohl nicht von sich aus auf beA umsteigen werden, kriegt jedes Gericht eine kurze Information, dass der Unterzeichner am elektronischen Rechtsverkehr teilnimmt und bittet, künftig nur noch über beA an ihn zuzustellen. Ich überlege mir gerade, ob ich im Briefkopf des PDF-Dokuments darauf hinweisen soll, dass die Nachricht nur per beA versendet wird (wie bei „vorab per Fax‟) und ob ich statt der Unterschrift auf die qualifizierte elektronische Signatur hinweisen soll, etwa durch den Zusatz „mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen‟, was ich aber als zu lang und unschön empfinde. Ich tendiere dazu, beides wegzulassen. Ich werde lediglich die ganze Nachricht elektronisch signieren. Wie sehen die Kollegen das?
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