Liebe Community,
wir nutzen bisher beA entweder über die Weboberfläche oder bei den Prozessanwälten über das DATEV Anwaltspostfach.
Nun haben einige Anwälte Interesse an der beA-App für das Smartphone gezeigt.
Von einer anderen Softwareumgebung weiß ich, dass es dort Probleme gibt, wenn eine Nachricht über die App gelesen wird, dass diese dann nicht mehr von der Software abgerufen wird. Der Prozess wird also unterbrochen und Nachrichten und Dokumente können nur noch durch manuelles Eingreifen in das entsprechende Programm/DMS übernommen werden (export/import).
Gibt es Erfahrungen mit der parallelen Nutzung des Anwaltspostfachs und beA-App auch im DATEV-Umfeld?
Kommt es dort auch zu solchen Auswirkungen?
Im Netz finde ich wenig bis gar nichts in diese Richtung. Die App scheint ein Nischendasein zu fristen.
Vielen Dank für erhellende Antworten
Hallo @nafets ,
das Anwaltspostfach ruft alle Nachrichten aus der Inbox ab. Dabei ist es egal, ob der Status der Nachricht gelesen oder ungelesen ist. Solange die Nachrichten über die App nicht in einen anderen Ordner verschoben werden, sollte eine parallele Nutzung möglich sein.
Ist eine Nachricht bereits über das Anwaltspostfach abgerufen, findet der RA die Nachrichten im Unterverzeichnis "Von DATEV abgerufen".
Freundliche Grüße
Carsten Groß
Entwicklung DATEV Anwalt