Hallo Community,
heute habe ich mal keine elektronischen Bauchschmerzen, sondern eine Frage zur korrekten Bedienung der Funktion Forderungsaufstellung.
Ich möchte mit einem Zwangsvollstreckungsauftrag rückständigen und laufenden Unterhalt pfänden.
Wenn ich dort eine Buchung anlege, kann ich aus der Katalognummer nur rückständigen Unterhalt entnehmen. Eine Katalognummer für den laufenden Unterhalt gibt es nicht?
Ist dann die Bedienung dahingehend korrekt, dass die Katalognummer null gewählt wird und in die Zeile Begründung eingetragen wird „Anspruch auf laufenden Unterhalt“?
Viele Grüße aus dem sonnigen Süden, Markus Lorenz
Guten Tag Herr Lorenz,
in der Tat verhält es sich so, dass es für laufenden Unterhalt keine eigene Katalognummer gibt. Ich habe dies unter
https://www.mahngerichte.de/de/katalognummern.html
vorsichtshalber nachgeschlagen. Es ist dort nur eine eigene Katalognummer für rückständigen Unterhalt vorgesehen.
Das von Ihnen geplante Vorgehen ist also richtig.
Viele Grüße
Renate Nutsch