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Zwangsvollstreckung von rückständigen und laufendem Unterhalt

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letzte Antwort am 24.09.2018 12:57:59 von Renate_Nutsch
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malo
Aufsteiger
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Hallo Community,

heute habe ich mal keine elektronischen Bauchschmerzen, sondern eine Frage zur korrekten Bedienung der Funktion Forderungsaufstellung.

Ich möchte mit einem Zwangsvollstreckungsauftrag rückständigen und laufenden Unterhalt pfänden.

Wenn ich dort eine Buchung anlege, kann ich aus der Katalognummer nur rückständigen Unterhalt entnehmen. Eine Katalognummer für den laufenden Unterhalt gibt es nicht?

Ist dann die Bedienung dahingehend korrekt, dass die Katalognummer null gewählt wird und in die Zeile Begründung eingetragen wird „Anspruch auf laufenden Unterhalt“?

Viele Grüße aus dem sonnigen Süden, Markus Lorenz

DATEV-Mitarbeiter
Renate_Nutsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
106 Mal angesehen

Guten Tag Herr Lorenz,

in der Tat verhält es sich so, dass es für laufenden Unterhalt keine eigene Katalognummer gibt. Ich habe dies unter

https://www.mahngerichte.de/de/katalognummern.html

vorsichtshalber nachgeschlagen. Es ist dort nur eine eigene Katalognummer für rückständigen Unterhalt vorgesehen.

Das von Ihnen geplante Vorgehen ist also richtig.

Viele Grüße

Renate Nutsch

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letzte Antwort am 24.09.2018 12:57:59 von Renate_Nutsch
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