Hallo,
in einer unserer Abteilungen arbeiten wir mit sehr speziellen Honorarvereinbarungen. Für diese Abteilung würde ich gerne die Rechnungspositionen anpassen und hinzufügen. Ich möchte aber die Kolleginnenn aus den anderen Abteilungen nicht verwirren und diese am liebsten nur so zugänglich haben, dass nur diese Abteilung (mit dem Wissen, wie sie das machen müssen) die Positionen sieht.
Die jeweiligen Positionen habe ich bereits in die Standardpositionen eingepflegt. Nun müsste ich ja die Sichtbarkeit auswählen. Ich möchte allerdings ungern die bereits bestehenden Sichtbarkeiten (und damit ja die jeweiligen Rechnungsarten) auswählen.
Gibt es eine Möglichkeit noch weitere Sichtbarkeiten hinzuzufügen?
Hallo,
weitere "Sichtbarkeiten" - also weitere Rechnungs-/Antragsarten können Sie nicht hinzufügen.
Es ist nicht vorgesehen, dass Sie Rechnungspositionen für Honorarvereinbarungen über manuell angelegte Standardpositionen anlegen. Dafür ist in DATEV Anwalt classic die Stundensatzverwaltung vorgesehen. Hier sind die Stundensätze geschützt. Sie können hier erfasst und aktualisiert werden.
Die abzurechnenden Aufwände müssen Sie zu diesem Zweck über die Aufwanderfassung erfassen.
Anschließend werden die Aufwände über die Rechnungsart „Sonstige/Zeitabrechnung“ abgerechnet. Werden die Aufwände einzeln übernommen, wird automatisch der Stundensatz in jeder Position angezeigt. Werden die übernommenen Aufwände zu einer oder mehreren Rechnungspositionen zusammengefasst, können die Aufwände als Leistungsnachweis der Rechnung beigefügt werden, auf dem ebenfalls die Stundensätze ausgewiesen werden.
Sie können für jeden Sachbearbeiter die Stundensätze pro Akte oder pro Mandanten erfassen.
Diese Stundensätze zur Akte oder Mandanten können Sie nach den verschiedenen Tätigkeitsarten differenzieren.
Pro Sachbearbeiter können Sie zusätzlich einen generellen externen Auffang-Stundensatz anlegen.
Daneben können Sie pro Sachbearbeiter einen generellen internen Stundensatz anlegen, z. B. für die Deckungsbeitragsbetrachtung der Kanzlei.
Wie gesagt unsere Honorarvereinbarungen sind sehr komplex. D.h. wir vereinbaren nicht einfach nur einen gewissen Stundensatz. Sondern es werden auch ganz normal RVG-Gebühren abgerechnet. Aber dann z.B. die PTE (Nr. 7002) mit 50 € statt 20 €, oder die Kilometerpauschale (Nr. 7003-7006) mit € 0,42 statt € 0,30.