Hallo,
mir ist erst jetzt aufgefallen, dass Datev bei der Rechnungserstellung nach dem neuen KostRÄG 2021 die Schwellengebühr bei der Geschäftsgebühr Nr. 2302 Nr. 1 i. H. v. 359 € nicht mehr automatisch berücksichtigt, sondern gleich die Mittelgebühr (414 €) nimmt.
Beim alten RVG wurde die Schwellengebühr von 300 € automatisch berücksichtigt.
Ist das änderbar?
Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
diese Option hatten wir leider beim Gebührenupdate 2021 leider übersehen. Wir werden das für ein nächstes Gebührenupdate berücksichtigen und darüber diese Schwellenbeträge anpassen.
Sie könnten bis dahin den Schwellenbetrag in der Gebühr anpassen:
1 | Im DATEV Arbeitsplatz unter Organisation | DATEV Anwalt Einstellungen | Kostenrechnung auf Alle Rechnungsstandardpositionen doppelklicken. | ||
2 | Im Arbeitsblatt Rechnungsstandardpositionen in der Liste Gebührenversion RVG (01.01.2021) wählen. | ||
3 | Im Feld Schnellsuche Suchbegriff erfassen, z. B. die Kennung der Gebühr, z. B. 2302. | ||
4 | Auf die Gebühr doppelklicken. Im rechten Bereich werden die Einstellungen der Gebühr angezeigt. | ||
5 | Im Bereich Weitere Eigenschaften für Wert(rahmen)gebühr im Feld Standardgebühr den Wert 414,00 durch 359,00 ersetzen. | ||
6 | Im Menü in der Symbolleiste auf das Disketten-Symbol (Speichern) klicken. | ||
8 | Meldung mit Ja bestätigen:
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9 | Meldung mit Ja bestätigen:
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Bei Rechnungen mit dieser Position wird ab sofort der neue Standardwert als Belegbetrag angeboten. Wenn es durch neue Versionen von Anwalt classic rechtliche Änderungen am Standardsatz an dieser Gebühr durch ein Gebührenupdate gibt, werden die vorgenommenen Änderungen mit dem neuen Standardsatz überschrieben.
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Ergebnis:
Super, danke für die Hilfe Frau Kubisch!
Die Schwellengebühr von 359 € wird nun berücksichtigt.
Gern! Ich habe jetzt auch den richtigen Wert eingetragen...