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Forderungskonto (Schuldnerkonto) in neue Akte übernehmen

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letzte Antwort am 07.12.2020 11:17:31 von Gelöschter Nutzer
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Gelöschter Nutzer
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Hallöchen, 

 

eine kurze Frage.

 

Warum kann ich ein Schuldnerkonto nicht in eine NEUE Akte übernehmen? Über das Feld "Akte duplizieren" kann man leider das Forderungskonto nicht in eine neue Akte übernehmen. 

 

Warum?

 

Ich muss nun über 100 Buchungen händisch in die neue Akte übertragen, das kostet so viel Zeit. 

 

Kennt jemand eine Lösung, die ich noch nicht kenne? (Und ja, ich muss zwingend eine neue Akte anlegen mit diesem Konto - also ich kann leider nicht in der anderen Akte "weitermachen".)

 

Danke und viele Grüße

 

 

agmü
Experte
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Warum sollte ein Schuldnerkonto in eine neue Akte kopiert werden?  

 

Ich kann mir da nur sehr sehr wenige Anwendungsfälle vorstellen, die es kaum lohnen einen derartigen Programmieraufwand zu betreiben.  Denn in diesem Fall wäre es nicht damit getan, die Buchungen platt in ein neues Forderungskonto zu übernehmen, sondern es müsste auch alle Zusatzinformationen, wie Inkassoabrechnung, Zinsläufe, Zuordnung zu Titeln etc. mit übertragen werden.

 

Auch unter dem Gesichtspunkt der Aktenführung sehe ich in einem solchen Vorgehen wenig Vorteile.  Zwei mal die Akte MUSTER ./.TEST wegen Forderung 1 - 100. Wie wollen Sie den Überblick darüber halten, auf welche der Akten etwas Zahlungen eingegangen sind und welche Maßnahmen in welcher Akte gelaufen sind?

 

Wenn bei uns im Forderungskonto Chaos herrscht, oder sonst das FOKO tiefgreifend bearbeitet werden muss, erstelle ich mir eine Kopie in der Akte, benenne diese als Original und arbeite das Unterkonto dann auf.

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
Gelöschter Nutzer
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Danke für die Rückmeldung 🙂 

 

Ich wollte jetzt nicht so ins Detail gehen und alle langweilen. 

 

also die erste Akte, in der das Foko aktuell drin ist, ist abgelegt. Das Klageverfahren lief in dieser Akte. Die Zwangsvollstreckung war jahrelang nicht möglich, da der Schuldner „untergetaucht“ war. Also Titel an Mandanten geschickt und Akte abgelegt. Plötzlich ist der Schuldner nach so vielen Jahren wieder da. Also schickt uns der Mandant den Titel und beauftragt ZV. Dazu legen wir immer eine neue Akte in unserer Kanzlei an. (Mag sein, dass andere Kanzleien dann die alte nehmen) - wir nicht. Dann würde bei uns die ganze Ablage durcheinander geraten :). 

deshalb hätte ich mir gewünscht, dass man einfach die Möglichkeit hätte, beim duplizieren der Akte auch das Foko in die neue Akte kopieren zu können. So spart man sich die Zeit 🙂 

 

wünschen kann man sich ja vieles 🙂

rahayko
Fortgeschrittener
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Vielleicht hilft es ja, wenn Sie eine neue Akte anlegen, damit arbeiten und zusätzlich die alte Akte reaktivieren. Der alten Akte könnten Sie dann in der Projetnummer das Aktenzeichen der neuen Akte geben, da die Projektnummer das Aktenzeichen beim Schriftgut überschreibt.

Ist nicht schön, hilft aber vielleicht...

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
Gelöschter Nutzer
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Klasse 🙂

herzlichen Dank für den Tipp. Das werde ich morgen gleich mal probieren.

 

schönen zweiten Advent noch 🙂

 

DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

Sie können nur innerhalb einer Akte ein bestehendes Schuldnerkonto kopieren. Es ist nicht möglich, das Schuldnerkonto einer Akte in eine andere Akte zu kopieren. 

 

Ich habe Ihren Wunsch aufgenommen.

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
Gelöschter Nutzer
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danke 🙂 

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DATEV-Mitarbeiter
Renate_Nutsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Morgen,

ich hätte noch eine Idee zur Bearbeitung:

Die alte Akte aufrufen, eine komplette Forderungsaufstellung per z. B. 30.11. erstellen und ausdrucken.

 

In der neuen, aktuellen Akte heften Sie diese Forderungsaufstellung ab und buchen im neuen Forderungskonto nur noch "Hauptforderung Stand 30.11., Zinsen Stand 30.11. etc. ). Die "alte" Forderungsaufstellung können Sie jeweils beifügen, wenn nötig.

 

Mit freundlichen Grüßen

Renate Nutsch

Produktservice Rechtsanwaltsmarkt

Gelöschter Nutzer
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Hallöchen, danke für die Idee 🙂 

 

das kann ich auch mal probieren. 

 

Viele Grüße 

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letzte Antwort am 07.12.2020 11:17:31 von Gelöschter Nutzer
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