Vorsorglicher Hinweis: die Zinsberechnung im Forderungskonto scheint einen Fehler aufzuweisen; das wurde mir gerade bei einer Monierung eines PFÜB mitgeteilt. Ich sehe den Fehler, habe aber keine Ahnung, wo der herkommt.
Im Detail: die Zinsen auf titulierte vorgerichtliche Kosten werden als Einzelpositionen korrekt berechnet, aber falsch addiert: 4,87+2,53+2,4+2,27+2,22+6,51+21,42 sind tatsächlich 42,22 Euro, das Programm gibt sowohl in der Forderungsaufstellung als auch im PFÜB-Formular 44,01 Euro an.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Bitte setzen Sie sich mit dem Programmservice DATEV Anwalt in Verbindung, damit wir den Sachverhalt in allen notwendigen Details per Fernbetreuung prüfen können. Nur so können wir die Ursache herausfinden.
Mit Hilfe der Hotline gelöst. Es ist kein Fehler in der Zinsberechnung, sondern eine etwas missverständliche Zuordnung. Die im VB vom Gericht errechneten vorgerichtlichen Zinsen auf die Hauptforderung werden der Position "Zinsrückstände/Verzugszinsen" gebucht, die wiederum programmintern der Position "Zinsen TvK" zugeordnet werden.