Bei der Eingabe einer Verwaltungsbehörde als beA-Adressaten fordert DATEV, bevor das Dokument im Ausgangskorb bereitgestellt werden kann, zwingend die Auswahl einer Justizbehörde. Die Verwaltungsbehörden sind bei den Justizbehörden aber selbstredend nicht aufgeführt. Ich schaffe es deshalb nicht, Schriftsätze aus DATEV über das beA an Verwaltungsbehörden zu senden. Kann mir jemand helfen?
Ab DATEV Anwalt classic 12.15 (Service-Release, 30.12.2021) können Sie neben Gerichten auch andere Behörden – wie z. B. Finanzämter - über das Anwaltspostfach adressieren. In der neuen Version ist das Feld „Justizbehörde“ deshalb kein Pflichtfeld mehr.
Wie Sie die Justizbehörde auswählen, lesen Sie unter www.datev.de/hilfe/1007051.