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Angabe Minderungsbetrag 3305 im Mahnbescheid

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letzte Antwort am 27.04.2022 13:38:59 von Silvia_Kubisch
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Blackpowder59382
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
2909 Mal angesehen

Guten Abend in die Runde, 

 

nachdem ich hier einige Zeit nach einer Lösung unseres Problems gesucht habe, jedoch leider nicht fündig geworden bin, versuche ich mein Glück. 

 

Wir versenden seit Januar 2022 unsere Mahnbescheide via beA. Bei der Beantragung des Mahnbescheides bekommen wir regelmäßig Monierungen, daß von uns der Minderungsbetrag Nr. 3305 nicht angegeben worden ist. Leider erschließt sich uns jedoch nicht, wie wir diesen Betrag eintragen können.  

 

Zu unserer Vorgehensweise: 

Unsere außergerichtlichen Gebühren werden im Schuldnerkonto (Buchung anlegen, dann Buchungsart Neben-/Kostenforderung, dann Rechtsanwaltsgebühren) im Schuldnerkonto errechnet und eingebucht. Bei Beantragung des Mahnbescheides erkennt das Programm, daß eine außergerichtliche Gebühr gebucht wurde und als Nebenforderung/Kostenforderung geltend gemacht wird.

Unter der Rubrik "RVG/GKG" nimmt das Programm auch die Anrechnung bei der Gebühr Nr. 3305 vor, ohne jedoch im Mahnbescheid den sich hieraus ergebenen Minderungsbetrag (der Nettobetrag, der auf die Gebühr Nr. 3305 angerechnet werden muss) entsprechend einzutragen. 

 

Wahrscheinlich machen wir irgendwo irgendwas verkehrt (das berühmte "Häckchen", das irgendwo nicht gesetzt wurde) aber da ich leider noch keine Lösung des Problems gefunden habe, versuche hier hier mal mein Glück.

 

 

agmü
Experte
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Nachricht 2 von 3
2907 Mal angesehen

Hallo Blackpowder59382,

 

Den Minderungsbetrag berechnet und übernimmt das Programm normalerweise automatisch.  In der Klarschriftvorschau des Mahnantrag müsste es dann so aussehen:

anrechnung.png

 

In der Maßnahme sieht es so aus:

 

GKG.jpg

 

Wenn die Daten vergleichbar bei Ihnen erfasst wurden, müssten die Informationen auch im Mahnantrag landen. Voraussetzung ist, dass Sie mit der aktuellsten Version von Anwalt classic arbeiten. Es gab vor einigen - wenn ich mich richtig erinnere - Monaten eine technische Änderung bei den Vorgaben, wie die Daten an die Mahngerichte zu übermitteln sind. Die Änderungen sind im Programm eingepflegt, müssen aber natürlich installiert werden.

Wenn die Vorschau des Mahnantrags diese Nebenforderung nicht anzeigt, die Software aktuell ist, scheint der Fehler irgendwo im System zu liegen.  Dann müssten Sie entweder nochmals genauer berichten, oder einen Servicekontakt eröffnen. 

 

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
2877 Mal angesehen

Guten Tag, @Blackpowder59382 ,

 

Ihr Vorgehen klingt korrekt. Wie Herr Müller schon schreibt, können Sie den Inhalt des Mahnbescheids in der Klarschriftvorschau prüfen. Dazu klicken Sie neben der Liste Aktion auf den Link Vorschau anzeigen.

 

Anrechnung_3305_Klarschriftvorschau.gif

 

Wenn diese Anrechnung in der Klarschriftvorschau fehlt, müssen wir uns das bei Ihnen per Fernbetreuung anschauen. Dann senden sie uns bitte einen Servicekontakt.

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
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letzte Antwort am 27.04.2022 13:38:59 von Silvia_Kubisch
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