Ich hab das Problem, dass, wenn die Aktenbezeichnung in der Akte geändert wird, dies nicht übernommen wird, wenn ich eine neue E-Mail erstelle.
Wie und wo kann ich das richtig einstellen????
Diesen Fehler kann ich bei uns nicht nachstellen. Wenn Sie nach dem Ändern der Aktenbezeichnung die Akte gespeichert haben, muss die neue Aktenbezeichnung in den E-Mail Betreff so übernommen werden.
Wenn das nicht der Fall ist, melden Sie sich bitte im Programmservice DATEV Anwalt. Dann müssen wir uns das bei Ihnen anschauen.
Hallo,
das Thema ja schon etwas älter ist, gibt es zwischenzeitlich vielleicht eine Lösung des Problems?
Bei uns ist es leider auch so, dass nach der Änderung und Speicherung der Aktenbezeichnung die Änderung nicht in die E-Mails übernommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Oetzel
Hallo Frau Oetzel,
haben Sie nach dem Ändern der Aktenbezeichnung auch den Beteiligtenbetreff der unmittelbaren Aktenbeteiligten, z. B. Mandant / Gegner angepasst?
Hintergrund:
Der Betreff ausgehender E-Mails wird in der Regel wie folgt erzeugt: <Beteiligtenzeichen> - <Beteiligtenbetreff> - AktNr.: <Aktennummer>
Regeln für den E-Mail Betreff zur Akte kanzleiweit einstellen
Für jeden Beteiligten kann im Arbeitsblatt Beteiligte der Akte ein eigener Betreff definiert werden. Zwar wird im Feld Betreff beim 1. Speichern der Akte die Aktenbezeichnung vorbelegt; aber dieser Betreff kann beliebig geändert werden.
Wenn Sie die Aktenbezeichnung anpassen, wird diese Änderung nicht automatisch in den Betreff der unmittelbaren Aktenbeteiligten übernommen, da wir ja damit den individuell definierten Betreff eines Beteiligten überschreiben würden.
Wenn bei Ihnen noch die alte Aktenbezeichnung in E-Mails verwendet wird, haben Sie vermutlich den Beteiligten-Betreff nicht geändert. Sie müssen die geänderte Aktenbezeichnung bei jedem unmittelbaren Aktenbeteiligten in das Feld Betreff übernehmen, wenn der Beteiligte keinen anderen individuellen Betreff erhalten soll.