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verdeckter Preisnachlass

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letzte Antwort am 24.04.2020 10:27:15 von Veronikak
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Veronikak
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Hallo

ich habe ein Mandanten mit Autohaus übernommen. Es werden wie gewohnt die alten PKWs in Anzahlung genommen wenn Neufahrzeuge verkauft werden. Diese auch des Öfteren zu einem höheren Preis als der Abverkauf des alten PKWs wieder erfolgt. Dadurch entsteht ein verdeckter Preisnachlass.

Nun meine Frage: Wie stelle ich diesen verdeckten Preisnachlass buchhalterisch dar? Gibt es hierfür spezielle Konten? Der verdeckte Preisnachlass hat ja ausschließlich eine umsatzsteuerliche Auswirkung und keine ertragsteuerliche. Kann man die Umsatzsteuerkorrektur in der laufenden Buchführung abbilden?

 

Vielen Dank schon im Voraus!!

coester
Fortgeschrittener
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Hallo Veronikak,

bei Deinem Fall handelt es sich um einen "Tausch mit Baraufgabe", der gem. § 25a 1. Abs.10 UStAE zu bewerten ist.

Kurz gesagt: Du buchst tatsächlich den höheren Ankaufspreis ohne Anpassungen aufgrund eines späteren,

niedrigeren Verkaufspreises.

Ansonsten buchst Du umsatzsteuerlich aber auch ertragsteuerlich falsch!

 

Dargestellt wird der verdeckte Preisnachlass somit nur bei der Ermittlung des Rohgewinnes.

 

Gruß, André

 

 

 

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Veronikak
Beginner
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Dass ich den bisherigen Ankaufspreis buche ist mir klar. Dadurch dass ich den PKW zu einem geringeren Preis wieder verkaufe, habe ich meinem Kunden einen verdeckten Preisnachlass auf den Neuwagen gegeben und dieser wirkt sich auf die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage des neuen PKW aus 10.5 Abs. 4 UStAE.

Meine Frage wäre wie ich die Umsatzsteuerminderung buchhalterisch darstelle.

 

Viele Grüße

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coester
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 8
287 Mal angesehen

Der Minderung der Umsatzsteuer geht ja eine Veränderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG zuvor.

Wird jetzt die Bemessungsgrundlage geändert und somit der umsatzsteuerliche Erlös vermindert, kürzt das doch automatisch die Umsatzsteuer-Zahllast... 

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Veronikak
Beginner
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Nachricht 5 von 8
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Hat jemand anderes zu dieser Thematik noch mehr Erfahrungsschatz und kann mein Problem besser nachvollziehen?

 

Vielen Dank!

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Gelöschter Nutzer
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Ich habe von diesem Thema keinen Schimmer. Ist aber interessant, daher meine Frage:

Woran ist denn -konkret- der "verdeckte Preisnachlass" zu erkennen, damit eine (ggf.) Änderung der BMG beim Verkauf / Ankauf rechtssicher zu beurteilen ist?  



  

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Gelöschter Nutzer
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Okay, der spätere Verkaufswert fingiert hierbei den gemeinen Wert! Was es alles gibt.....  

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Veronikak
Beginner
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Nachricht 8 von 8
158 Mal angesehen

 

siehe dazu UStAE 10.5 Abs. 4 Satz 5 ff

 

 

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letzte Antwort am 24.04.2020 10:27:15 von Veronikak
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