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kost1, kost2 Zuordnung zu Kostenstellen Kostenträgern

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letzte Antwort am 03.03.2021 11:14:11 von Lexxion
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Lexxion
Beginner
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Wir bereiten die Übernahme von Daten aus einem anderen Programm nach Datev vor. Im alten Programm wurden Kostenträger leider als Kostenstellen angelegt, so dass sie bei einem Export im DATEV-Format in KOST1, statt in KOST2 stehen. Spricht etwas dagegen in DATEV Kostenträger auf KOST1 und Kostenstellen auf KOST2 anzulegen, obwohl es für gewöhnlich umgekehrt gemacht wird? Sind die Auswertungsmöglichkeiten im Standard-BAB dadurch eingeschränkt?

alexanderonline
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 3
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hi Lexxion, 

 

Kost1 und Kost2 bezeichnen die Eingabefelder für zwei verschiedene Kostenrechnungen, die von der DATEV Fibu aus gleichzeitig bedient werden können. 

 

Diese beiden Kostenrechnungen sind vollkommen unabhängig voneinander. Sie haben nichts miteinander zu tun und können auch keine Daten miteinander austauschen. 

 

Dass es sich bei Kost1 um Kostenstellen handelt während Kost2 für die Kostenträger vorgesehen seien, ist ein weit verbreiteter Irrglaube, der sich hartnäckig hält. Wahrscheinlich weil´s so einfach klingt. 

Woher stammt diese Info? Du scheinst das ja auch zu glauben! 

 

In Echt: die Kosten sollen "verursachungsgerecht"  zugeordnet werden: Entweder - Oder!! 

Entweder Einzelkosten => K-Träger  (z.B. Auftrag: Einzelkosten, Material, Subunternehmer, etc.) 

Oder Gemeinkosten => K-Stelle  (Kleinkram, Büromaterial, Gas, Strom, Wasser, Abschreibungen etc. )

bei den Gemeinkosten könnte man noch differenzieren und sog. Hilfskostenstellen bilden (Maschinen, Autos etc)

 

 

Grundsätzlich kannst Du in Kost1 alles einpacken was in eine Kostenrechnung gehört. 

also: Gemeinkostenstellen, Hilfskostenstellen, Kostenträger, Projekte, Profit-Center... alles was das gute BWL-Buch eben so zu bieten hat.  

 

Somit ist es völlig egal, wohin Du Deine Werte übergibst. 

Du kannst aus beiden Feldern genau die gleichen Auswertungen bekommen. 

 

 

 

 

Lexxion
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Vielen Dank! Dann brauchen wir keine Verrenkungen zu unternehmen, die Daten beim Import in DATEV von Kost1 nach Kost2 zu transferieren.

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letzte Antwort am 03.03.2021 11:14:11 von Lexxion
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