Ich kenne die ZM für einen einzelnen Mandanten. Gibt es diese auch als Konsolidierte ZM für alle Mandanten eines Organkreises? Wenn nicht: Kann man bzw. darf man die Konsolidierte ZM dann ersatzweise einzeln für jeden Mandanten abgeben?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Natürlich geht das.
Zunächst ist dem Bundeszentralamt für Steuern der Organkreis mitzuteilen, jedes Unternehmen des Organkreises behält dabei seine USt-ID und schreibt die Rechnungen unter Anwendung der zugeteilten USt ID.
Bei DATEV gibt es mehrere Dokumente im Hilfecenter die die Handlungsanweisungen für die umsatzsteuerliche Organschaft enthalten. Dabei gibt es Unterschiede zwischen lokaler Konsolidierung und der im Rechenzentrum. Die Dokumente erst lesen und dann entscheiden welche Variante auf den Fall passt.
Hm... ich muss etwas vorausschicken und dann die Frage präzisieren:
Organkreis mit Organträger und Organgesellschaft gibt es seit Jahr und Tag und sind Voraussetzung für die Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung im RZ, deren Erstellung kein Problem ist.
Meine Frage ist, ob es so etwas wie Konsolidierte ZM für den Organkreis im RZ gibt. Ich habe das in DATEV bislang nicht gefunden.
Falls es so ist, dass dies in DATEV bzw. seiten Finanzbehörden nicht angeboten wird, wäre meine nächste Frage, wie dann vorzugehen sei.
Die ZM kann nicht konsolidiert werden, die innergemeinschaftlichen Umsätze des Organkreises müssen. Ergibt sich auch aus der Logik der ZM, pro USt ID eine ZM. Daher ja auch die entsprechende Meldung beim BZASt.
wir haben vom Finanzamt eine einzige USt-Id für alle Unternehmen im Organkreis bekommen, das ist ja der Sinn eines Organkreises, dass eben nicht Erklärungen je Unternehmen (Teilbetrieb) abgegeben werden.
Nein, jedes Unternehmen benötigt eine eigene USt ID. Es kann sonst nicht die Identität des Unternehmens im innegemeinschaftlichen Leistungsaustausch geprüft werden.
Es findet sich auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern, gut versteckt, eine Anleitung für diese Fälle.
Was ist im Fall von Organschaften zu beachten?
Sofern eine Organschaft gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG besteht, können Organkreise jeweils eine gesonderte USt-IdNr. für den Organträger und jede einzelne Organgesellschaft (§ 27a Abs. 1 Satz 3 UStG) beantragen.
Die Zuordnung der einzelnen Organgesellschaften zum Organträger ist durch den Organträger beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Das Finanzamt ordnet sodann die Organgesellschaften dem umsatzsteuerlichen Organträger zu und übermittelt die Daten an das BZSt. Erst nach Übermittlung kann der Organträger die USt-IdNrn. für die einzelnen Organgesellschaften beim BZSt beantragen.
Folgende Angaben muss der Antrag auf Erteilung einer USt-IdNr. enthalten:
Steuernummer, unter der der Organkreis umsatzsteuerlich geführt wird,
Name und Anschrift des Organträgers,
USt-IdNr. des Organträgers (soweit bereits erteilt),
Bezeichnung des Finanzamtes, bei dem der Organkreis umsatzsteuerlich geführt wird,
Namen und Anschriften der einzelnen Organgesellschaften, die am innergemeinschaftlichen Handelsverkehr teilnehmen,
Steuernummern, unter denen die Organgesellschaften ertragssteuerlich geführt werden,
Bezeichnung der zuständigen Finanzämter, bei denen die Organgesellschaften ertragssteuerlich geführt werden.
Vielen Dank für diese grundsätzliche Aussage. Aus: "...können Organkreise... beantragen..." entnehme ich aber, dass es kein Muss ist. Wir arbeiten seit 3 Jahren mit einer einzigen USt-IdNr für 3 Teilbetriebe, ohne dass es zu Beschwerden oder Komplikationen der Beteiligten kommt.
Insofern stelle ich nochmals die eigentliche Frage nach einer Konsolidierten ZM in DATEV (siehe oben).
Hallo Spooz,
oft hilft auch der Blick ins Hilfe-Center:
Dok.-Nr.: 1019553
Gruß
ww3
Herzlichen Dank - das hilft weiter und ich werde danach vorgehen beim nächsten Versuch!