Hallo zusammen,
bei der Buchung der Kapitalertragsteuer sowie dem zugehörigen Soli bei der Tagesgeldabrechnung mit Zinsen einer GbR wurden früher (von uns bis 2016) die Konten 2650,2213, 2216 SKR 03 bebucht.
Nun ist das bei der GbR wohl nicht mehr möglich.
Wenn ich bei der Buchung nicht auf die Gesellschafter aufteilen kann, ist es richtig die Konten
2650, 9143 und 9144 zu bebuchen?
Danke für eine Rückmeldung.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @unicam ,
das Thema wird hier gut beschrieben: Kapitalertragsteuer bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen - DATEV Hilfe-Center
Die genannten Konten 9143,9144 sind danach zur eine "Zwischenlösung" und müssen zum Jahresende aufgeteilt werden.
Wenn das gemacht wird -> alles OK!
Wie marcohüwe bereits erwähnt hat:
- unterjährig einfach bei Zahlung gegen die jeweiligen Sammelkonten buchen (9143 bis 9145 in Skr03 und Skr04)
- Anschließend einfach die Aufteilung auf die Privatsteuerkonten über das Fibu-Tool (Aufteilung Kapitalertragsteuer oder so ... ) vornehmen. Geht dann alles relativ automatisiert und schnell. Die Verteilungsschlüssel sind meistens eh schon hinterlegt wegen dem Ergebnisverwendungstool.
Mehr ist es aufwandstechnisch bei einer GbR eigentlich nicht.
Natürlich kann man den Vorgang auch alternativ von Hand gegen die "Privatsteuern Vollhafter Konten" (= Skr03 1810) buchen, diese werden dann aber in der G+E nicht automatisch berücksichtigt und alles muss nochmal von Hand nachgetragen werden. Dies würde dann insgesamt deutlich länger dauern.
FG
Danke für diese Rückmeldung, habe das mit unserer Kanzlei besprochen, die die Aufteilung mit dem Jahresabschluss macht.