abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

einnahme überschuss rechnung mit opos

8
letzte Antwort am 24.11.2019 15:20:35 von bodensee
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
stbchrira
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 9
1958 Mal angesehen

Guten Tag zusammen,

 

ich erstelle eine EÜR und habe bei der BFÜ mit OPOS gewählt.

 

Im Abschluss will nicht gezahlte korrigieren.

 

Kann ich das anderes, als Erlöse an Debitor buchen? Zumal ist sich um eine 13b USTG Rechnung handelt und m.e.

die Rechnung in der UST-VA 12 gemeldet werden muss, aber der Zahlungseingang im Folgejahr ist.

 

Vielen Dank.

Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 2 von 9
1954 Mal angesehen

Achten sie auf die richtige Zuordnungstabelle und die richtige Umsatzbesteuerung in den Stammdaten,

dann können sie normal Kreditwirtschaften buchen und das Programm grenzt richtig ab.

0 Kudos
bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 3 von 9
1944 Mal angesehen

Die Antworten von meinem Vorredner sind ein bisschen kurz gesprungen. 

 

Wenn sie einen § 13b fall haben muss die Umsatzsteuerversteuerung bzw. hier der Ausweis in der USTVA in 12 erfolgen. Die ertragssteuerlichen Konsequenzen sind im Folgejahr zu ziehen, wenn kein Sonderfall der 10 Tage Regelung des § 11 EStG greift. 

 

Hier helfen weder die richtige Zuordnungstabelle noch der richtige Umsatzschlüssel in den Stammdaten , dass muss mann/frau wissen.

 

Man kann den Fall auch noch ausweiten  Kauf von Anlagevermögen mit § 13b im EU AUSLAND und Zahlung innerhalb/ außerhalb der 10 Tages Frist mit Skontoabzug.

 

Hierfür gibt es Sonderkonten, aber das muss man in aller Regel händisch pflegen. 

 

Bei 10 Tages Regelung im SKR 04 eben nicht 3300 als Kreditor sonder 3334 oder 3509 je nachdem. 

Ausserhalb der 10 Tages Regelung normaler Kreditor. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 4 von 9
1900 Mal angesehen

Bei der Übergabe der Werte aus KAREWE an ein Steuerprogramm kommt es darauf an, ob Soll- oder Ist-Besteuerung in den Stammdaten eingestellt ist.

 

Falls Ist-Besteuerung vorliegt, muss bei der Übergabe nichts weiter gebucht werden. Das Programm übergibt anhand der Konten Forderungen aLL und Umsatzsteuer nicht fällig die zugeflossenen UE an die EÜR.

 

Bei der Soll-Besteuerung muss noch die Umsatzsteuer umgebucht werden, da das Programm sonst Umsatzerlöse netto abzüglich Forderungen aLL brutto rechnet. Die noch nicht geflossene Umsatzsteuer muss also umgebucht werden.

 

Genauere Informationen stehen im folgenden LexInform Dokument: https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/0906048 

 

0 Kudos
bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 5 von 9
1849 Mal angesehen

Ja das muss richtig eingestellt sein ob Ist oder Sollversteuerung, aber selbst wenn das richtig eingestellt ist, 

kann Datev KaReWe nicht alles. 

 

Die 10 Tages Regelung oder Kauf von Anlagevermögen und ähnlich muss händisch gebucht werden. 

 

Bsp. Istversteuerung ist  eingestellt. 

 

WEK in 2018 Rg. stellung 28.12. Zahlung im FAlle a) Fälligkeit und Zahlung bis zum 10.1. im Falle b) 

nachdem 10.1. 

 

Buchung Datev SKR 04 : 5400 / Kreditor.  Folge Vorsteuer wird in 2018 gezogen , Ertragssteuerlich wird der Bruttobetrag ( 3300 Sammelkonto Kreditor) in der EÜR berichtigt.  Was nur im Falle b) richtig ist. 

 

Im FAlle a) muss auch der Bruttoaufwand im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit § 11 EStG berücksichtigt werden, dass kann Datev mit der Standardbuchung nicht, daher anstatt Kreditor oder Umbuchung von Kreditor auf ich glaube 3509.  Dann folgt Vorsteuerabzug im alten Jahr keine Korrektur des Kreditors bei der EÜR.  Und daher richtige Lösung im Falle a) . 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 6 von 9
1843 Mal angesehen

Mein Thread bezog sich nur auf Umsatzerlöse/Debitoren.
Bezüglich der Betriebsausgaben und Kreditoren haben Sie vollkommen recht.

 

Da ist sogar noch hinzuzufügen, dass sonstige offene kreditorisch gebuchte Betriebsausgaben (z.B Telefon) am Ende des Jahres (Falls 10-Tage-Regelung nicht vorliegt) storniert werden müssen, da das Programm bei der Übergabe der Daten an die EÜR Wareneingang abzüglich offene Verbindlichkeiten rechnet.

 

Jedoch habe ich auch noch eine Frage zu Ihrem Beispiel. Sind Wareneinkäufe regelmäßig wiederkehrende Betriebsausgaben, sodass dort § 11 Abs. 2 S. 2 EStG anzuwenden ist?

0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 7 von 9
1830 Mal angesehen

Wareneinkäufe sind keine regelmäßig wiederkehrende Betriebsausgaben

 

laut LexInform 5305502

 

E4FD3A7A-0F2E-4993-897B-004D7D33D671.jpeg

0 Kudos
bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 8 von 9
1826 Mal angesehen

Beim immer gleichen Lieferanten ?  Da bin ich mir ziemlich sicher dass der BFH dies sogar entschieden hat, dass

regelmäßig wiederkehrend 2 oder 3 mal p.a. heißt. 

 

Noch schlimmer das Bsp. Steuerberatungskosten- ich habe mit allen lfd. Fibu Mandanten einen Vertrag , der via rechnungsstellung regelmäßig wiederkehrt. Habe ich auch schon zigmal in der Betriebsprüfung gehabt und hier wird immer konsequent die 10 Tages Regelung angewendet und von der finanzverwaltung anerekannt. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 9 von 9
1825 Mal angesehen

Num beim umsatz / Debit haben sie genau den umgekehrten Vorgang. 

 

Rechnungsstellung 31.12. Zahlungeingang vor oder nach dem 10.1. bei nach dem 10.1 löst Datev bei Istversteerung und EÜR alles richtig. Bei Zahlungeingang vor dem 10.1. nicht, da gibt es das Konto 1220. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
8
letzte Antwort am 24.11.2019 15:20:35 von bodensee
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage