Guten Tag zusammen,
Ein Mdt., ehemaliger Blumenladen, hat den Betrieb schon zum 30.09.2023 eingestellt.
Er war §4/3 Rechner.
Jetzt habe ich noch Rechnungen erhalten mit Rechnungsdatum von Oktober + November 2023.
Meine Kollegen meinen, daß diese nicht mehr gebucht werden sollem, bzw. bei der EST-Erkl.
als nachträgliche BA angegeben werden sollen?
Hatte das schon jemand?
Danke im voraus!
Michae
Dafür ist vorgesehene/vorgeschriebene Aufgabebilanz die beste Lösung. Je nachdem wann 2023 abgegeben wird, sind dort berechtigte Rechnungen zu buchen bzw. Rückstellungen zu bilden.