Liebe DATEV-Anwender!
Als Neumandat habe ich einen Steuerpflichtigen (also nach UStG ein Unternehmer) mit zwei Betrieben (1 x freiberuflich und 1 x gewerblich) anzulegen. In diesem Zusammenhang sind auch nur jeweils eine ("zusammengefasste") Umsatzsteuervoranmeldungen je Anmeldezeitraum und -erklärung abzugeben. Wie mache ich das bei der Mandatsanlage und ggf. in Kanzlei Rechnungswesen (Buchführung) überhaupt und bei mehreren Alternativen am besten? Gibt es sonst noch Weiteres zu beachten, das mir derzeit noch nicht bewusst ist?
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Leider habe ich weder hier Forum noch in der DATEV-Hilfe mit meinen Suchbegriffen etwas dazu gefunden. Vielleicht habe ich aber auch die falschen Begriffe gewählt, dann bitte ich schon jetzt um Verständnis!
Mit kollegialen Grüßen
Jörn Wagener
Zunächst einmal herzlichen Dank für Ihre Bemühungen und Unterstützung!
M.E. habe ich nur einen Mandanten, da nur ein und derselbe Steuerpflichtige mit einem Unternehmen, jedoch zwei Betrieben.
Beziehen sich Ihre Hinweise nicht eher auf grds. verschiedene Mandanten/Unternehmen bei Vorliegen einer umsatzsteuerlichen Organschaft?
Herzlichen Dank für (ggf.) weitere Antworten bzw. Lösungen!
Hallo,
nein - eine umsatzsteuerliche Organschaft wäre nur ein "spezieller Anwendungsfall".
Natürlich ist es nur ein Mandant (im Sinne der "natürlichen Person"), was jedoch nicht bedeutet, dass ein Mandant immer nur "eine Buchhaltung" haben kann/muss.
Ich kenne wohl (alte) Fälle bei uns, wo jemand aus vermeintlichen Vereinfachungsgründen in der Hauptbuchhaltung nur für Zwecke der Umsatzsteuer weitere Buchungen aus dem anderen ust-pflichtigen Betrieb vorgenommen hat - die dann am Jahresende am besten wieder storniert wurden.
Davon würde ich abraten.
Mit den o.g. Dokumenten sind z.B. folgende Lösungen möglich:
- ust-pflichtige Einnahme als Architekt (Freiberufler) = Buchhaltung 1
- ust-pflichtige Einnahme aus PV-Anlage (gewerblich) = Buchhaltung 2
Für Zwecke der Gewinnermittlung/Bilanzierung werden hier auch 2 verschiedene Mandantenbestände im Rechnungswesen genutzt. Mein Fall 1 im Beispiel oben könnte dann z.B. auch Bilanzierer mit Opos sein, Fall 2 eine EÜR.
Ich vermute Sie möchten ja auch nicht innerhalb einer Buchhaltung zwei Einkunftsarten vermischen?
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe
Hallo,
Sie haben zwei oder mehr Mandanten, auch wenn die Betriebe zu einem Steuerpflichtigen gehören. Umsatzsteuerlich gehören die Betriebe zu einem Unternehmer. Aber schon bei der Gewerbesteuer sieht es ganz anders aus. Und auch in der Einkommensteuer haben Sie ja nicht nur eine Anlage EÜR sondern für jeden Betrieb eine.
Viele Grüße,
Birthe Fitschen