Hallo liebes Team,
ich erstelle E-Rechnung über Datev Auftragswesen.
Leider werden meine E-Rechnungen vom Empfänger abgelehnt, da der Nachweis der Steuerschuldumkehr darauf fehlt.
Bei den Stammdaten-Kunden ist §13 hinterlegt. Auf der Rechnung steht der Nachweis auch.
Wo muß ich das noch einstellen, damit das vom Kunden akzeptiert wird?
Vielen Dank für eure Antworten.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @SabBa,
bitte erfragen Sie in welchem Feld (BT) der Nachweis erscheinen soll.
Mit freundlichem Gruß
DATEV eG
Kristina Bluhm
Online-Lösungen Rechnungswesen
Guten Morgen Frau Bluhm,
es geht um E-Rechnungen an die Deutsche Bahn. Wie diese E-Rechnungen an die Bahn erstellt werden sollen, findet man beim Lieferantenportal der Deutschen Bahn - Informationen zur E-Rechnung.
Ich habe mich da jetzt mal ein bißchen eingelesen und rausgefunden, dass die Umkehr der Steuerschuldnerschaft in BT-120 eingefügt sein soll.
Können Sie bitte rausfinden, ob das bei Datev Auftragswesen so eingerichtet ist?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Guten Morgen @SabBa,
wir haben den Sachverhalt geprüft.
DATEV hat die gesetzlichen Anforderungen gemäß der Norm EN 16931 für die XRechnung umgesetzt. Gemäß Geschäftsregel BR-AE-10 besteht ein Wahlrecht beim Ausweis von Reverse Charge-Rechnungen („VAT exemption reason code“ im Feld BT-121 oder „VAT exemption reason text“ im Feld BT-120).
DATEV hat sich in diesem Kontext für den „VAT exemption reason code“ im Feld BT-121 entschieden.
Die Deutsche Bahn gewährt ihren Lieferanten das Wahlrecht der Norm nicht, sondern schreibt den Ausweis im Feld BT-120 vor. Um dieser Forderung zu entsprechen, ist geplant, im Auftragswesen (Mittelstand) ab DVD 15.0 zusätzlich zum Feld BT-121 auch das Feld BT-120 zu übermitteln.
Vielen Dank Frau Jehle für Ihre Antwort.
Können Sie mir bitte noch mitteilen, ab wann die DVD 15.0 ausgeliefert wird?
Guten Morgen Frau Jehle,
vielen Dank für Ihre Antwort.
@SabBa: Dann nicht auf die DVD warten, sondern gleich per Installationsmanager herunterladen lassen oder sich die ISOs herunterladen.
Abruf der DATEV-Programme per DFÜ einrichten (elektronischer Software-Abruf)