Hallo,
ich habe mal eine Frage zur abweichenden Beraternummer.
Unser Mandant bucht selber unter seiner Unterberaternummer.
Damit monatlich alles reibungslos läuft, haben wir bei uns auch seine Beraternummer "übernommen". (Lohn auch, damit er die Lohnbuchungen übernehmen kann).
Wir erstellen den Abschluss und schreiben den Bericht (nun ebenfalls unter seiner Berater Nummer).
Ist das eigentlich empfehlenswert, oder sollte besser bei uns alles immer umkopiert werden?
- senden der Steuererklärungen
- E-Bilanz
-Offenlegung
Hat hierzu vielleicht jemand Erfahrungen, wie man das alles am besten löst?
Bei Lohn usw. könnte man auch über den Nummernzusammenhang bzw. abw. Daten bei der Übergabe des Buchungsbelegs gehen. Da das Berichtsprogramm keinen eigenen Nummernzusammenhang besitzt müssen die Berichte immer auf die selbe Nummernkombination wie Rechnungswesen.
Die Unterberater des Mandantennummer zu verwenden ist m.E. sinnvoll.
Wir behalten auch die mandantengenutzten Beraternummern bei. Schon allein deshalb, weil sonst die zwei Bestände bei Kollegen (oder Chefs) zu Verwirrungen führen kann.
Ich würde allerdings dazu raten, das Passwort des Mandanten von der IT in Ihrem System speichern zu lassen, dann können Sie auch ohne Probleme die E-Bilanzen und Offenlegungen übermitteln. Die Steuererklärungen haben wir unter unserer Nummer gespeichert und arbeiten dann wie Herr Kinzler mit dem Nummernzusammenhang.
Dankeschön.