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Zwischenbilanz 01.01 - 30.06.24 und 01.07.-31.12.24 erstellen

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letzte Antwort am 14.11.2024 09:55:28 von bodensee
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LisaMarie19
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo zusammen,

 

ich habe einen Kunden der Zwischenbilanzen erstellen muss.

 

Die erste Zwischenbilanz hat den Zeitraum 01.01. - 30.06.2024. Wie ich das Einstelle weiß ich, dank Dokument 1028856. Allerdings stellt sich mir jetzt die Frage wie erstelle ich dann die zweite Zwischenbilanz, also für das zweite Halbjahr.

In den Einstellungen kann ich immer nur den Montag angeben "bis".

 

Hat da jemand eine Lösung oder wird dann zum 31.12.24 ein normaler Jahresabschluss erstellt?

 

LG

Lisa

bodensee
Allwissender
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Nachricht 2 von 4
358 Mal angesehen

Die Frage gab es glaube ich hier schon einmal. Wenn ich mich richtig erinnere ist es nicht möglich 2 Zwischenabschlüsse zu erstellen bzw. 2 Rumpfwirtschaftsjahr anzulegen. Wenn Sie das brauchen werden sie vermutlich einen zweiten Mandaten anlegen müssen und die Fibu vom 2. Halbjahr dorthin kopieren müssen.  Ich glaube @Uwe_Lutz hatte damals die korrekte Antwort gegeben warum dem so ist. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 4
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Oha, was habe ich denn dazu schlaues von mir gegeben?? 🙄

 

----

 

 

Aber: Man muss -denke ich- unterscheiben, ob ich Rumpfwirtschaftsjahre oder Zwischenabschlüsse habe.

 

Ein Zwischenabschluss zum 30.06.2024 ist kein "endgültiger" Abschluss, sondern nur ein Zwischen-Stand zum 30.06.2024.

 

Wenn dann ein späterer Zwischenabschluss im gleichen Jahr erstellt wird, ist dies jederzeit möglich. Allerdings enthält dieser Abschluss dann die Daten von Beginn des Wirtschaftsjahres bis zum Datum des Zwischenabschlusses.

 

Es müsste also erst einmal geklärt werden, was denn hier gewollt ist und warum es einen "Zwischenabschluss" für das 2. Halbjahr geben soll bzw. was dies genau ist.

 

Wenn ein neues Wirtschaftsjahresende im Gesellschaftsvertrag/Handelsregister eingerichtet wurde, darf es keinen Zwischenabschluss zum 30.06.2024 geben, sondern dann muss ein Jahresabschluss zum 30.06.204 erstellt werden. Dann dürfen aber die Buchungen ab dem 01.07.2024 auch nicht mehr im gleichen Jahresbestand erfasst werden, sondern es muss ein neues Wirtschaftsjahr 01.07.2024-30.06.2025 angelegt werden - und das ist unter der gleichen Mandantennummer möglich (Stichwort: Rumpfwirtschaftsjahr).

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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bodensee
Allwissender
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@Uwe_Lutz  schrieb:

Oha, was habe ich denn dazu schlaues von mir gegeben?? 🙄

 

----

DAs was ich im Kopf habe, da ging es zum 2 Rumpfwirtschaftjahre die eben nicht angelegt werden können. 

 

Warum 2 Zwischenabschlüsse habe ich mich auch gefragt , muss die Autorin des Erstbeitrags wissen und ggf. hier erklären. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 14.11.2024 09:55:28 von bodensee
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