Hallo liebe Community,
ich bin gerade gedanklich am verzweifeln.
Bei meinem Mandanten muss ich für bereits gekauftes Anlagevermögen Zuschüsse erfolgsneutral einbuchen. Das ich die dann von den Anschaffungskosten abziehen muss, ist mir bewusst, nur weiß ich kein Gegenkonto. Denn das Konto 2743 ist ja ein Haben-Konto und der Zuschuss ist nur intern zu buchen und ist nicht über die Bank geflossen.
Moin,
was bedeutet es, wenn Sie schreiben:
... und der Zuschuss ist nur intern zu buchen und ist nicht über die Bank geflossen.
Von wem kommt denn der Zuschuss? Und wie wurde er gezahlt, wenn nicht über die Bank?
Ohne weitere Informationen wird Ihnen hier vermutlich keiner weiterhelfen können.
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit
Also es handelt es sich um eine GmbH, die zu einer Organisation gehört, die an sämtliche Firmen die der Organisation untergegliedert ist, Zuschüsse mitteilt... Mehr kann ich dazu wegen Datenschutz leider nicht schreiben
Es gibt doch nur zwei Möglichkeiten, entweder buche ich die Zuschüsse über die Bank, weil Geld fließt oder ich buche sie gegen Ford./Verbindl. und verrechne Sie evtl. bei bestehenden Ford./Verbindl.
Wenn ich ihren Fall richtig verstehe wären dann die Ford./Verbindlichkeiten ggü der jeweiligen Gesellschaft.
Wenn Sie den AHK kürzen wollen können Sie m.E. nicht über 2743 gehen sondern müssen gleich das Anlagenkonto bebuchen...
Ist ihr Fall so speziell, dass man bei detailliertere Schilderung sofort auf den Mandanten zurückschließen kann?