Hallo zusammen,
ich habe jetzt einige Fälle bei mir, wo es Erstattungszinsen gibt.
Die Erstattung beruht hier rein auf den geänderten Zinssatz durch den Gesetzgeber auf die alten Veranlagungsjahre wo es bei der Erstfestsetzung zu Nachzahlungszinsen kam.
Bei der USt kein Problem, da auch damals absetzbar, sind die Erstattungen jetzt auch steuerpflichtig.
Aber wie sieht es bei KSt + GewSt aus. Die Zinsen waren damals ja nicht abzugsfähig.
Daher dürften die Erträge jetzt auch nicht steuerpflichtig werden, da sie doch eine reine Rückzahlung der damals zu hoch berechneten Zinsen sind. Oder sehe ich das falsch?
Danke.
VG
Dies ist in einem kurzen Aufsatz in Lexinform Dok# 0940958 sehr gut zusammengefasst.