Hallo liebe DATEV-Community,
wie macht ihr das bei folgendem Sachverhalt:
Mandant erhält Rechnung des Spediteurs über Frachtkosten sowie Einfuhrumsatzsteuer. Die Rechnung des Spediteurs ist datiert Januar 2021. Wir haben den dazugehörigen Steuerbescheid angefordert, dieser ist von Dezember 2020 und die Einfuhrumsatzsteuer mit dem Abgabesatz 16% berechnet. Als Anmelder ist auf dem Steuerbescheid der Namen unseres Mandanten vermerkt. Die Einfuhrumsatzsteuer ist ja abziehbar zum Zeitpunkt in der sie entstanden ist.
Ich bin der Meinung, diese Einfuhrumsatzsteuer ist bereits im Dezember 2020 als Vorsteuer geltend zu machen und nicht erst im Januar 2021.
Was meint ihr dazu? Für Anregungen wäre ich sehr dankbar!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich würde einschätzen, frühestens zu dem Zeitpunkt in dem das Dokument vorliegt, welches zum Abzug berechtigt.
Korrespondierend zu den formalen Voraussetzungen des Vorsteuerabzuges.
Mein Problem ist, dass der Steuerbescheid aus dem Jahr 2020 stammt, jedoch mit der Rechnung des Spediteurs in 2021 erst an unseren Mandanten zugestellt wurde, d.h. ich könnte die Einfuhrumsatzsteuer mit 16% dann erst im Januar 2021 geltend machen?!?!
Zeitpunkt der Lieferung 2020 = Bescheiddatum 2020 = Vorlage des Bescheides damit bereits in 2020 = Abzug in 2020
I.E.: UStAE RZ 15.9 (5) Satz 2:
Der Abzug bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der einfuhrumsatzsteuerrechtlichen Abfertigung des Gegenstands.