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Zahlungsverkehr beachtet Zahlungsbedingungen nicht

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letzte Antwort am 04.09.2020 10:45:18 von Selina_Gottwald
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spennemann
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Hallo,

dies ist mein erster Eintrag in der DATEV-Community, hallo zusammen .

Ich nutze seit 20 Jahren DATEV in verschiedenen Unternehmen und habe bisher immer in Kanzlei Rewe die Lieferanten über Kreditoren - Zahlungen - Zahlungen erstellen etc. bezahlt.

Hierbei wurden auch immer die in den Kreditorenstammdaten hinterlegten OPOS-Zahlungsbedingungen genutzt, völlig problemlos.

Nun mache ich im Minijob das gleiche unter Rechnungswesen Einzelplatz 6.1 (sollte gleich Kanzlei Rewe sein) und habe Probleme.

Bei allen (neue als auch bereits bestehende) Kreditoren gebe ich unter OPOS Zahlungsart 1 z.B. 14 Tage 3% ein, Zahlungsart 3 30 Tage netto.

Grundsätzlich wird in Belegfeld 2 die 1 eingetragen, selten mal die 3, da wir eigentlich immer Skonto ziehen.

Jetzt werden die Fälligkeiten zwar in der OPOS-Liste richtig angezeigt, aber der Zahlungsverkehr berücksichtigt die fälligen Rechnungen (teilweise) nicht, teilweise mit Skonto, teilweise ohne. Fälligkeit zum 15. des Folgemonats wird ganz konfus dargestellt, aber nie richtig.

Bei einem Kreditor haben wir 30 Tage 3% unter Zahlungsbedingung 1 eingetragen, dort läuft es auch so, wie es soll. Die Rechnungen tauchen dann im Zahlungsvorschlag pünktlich unter Abzug von 3% Skonto auf...

Wie bekomme ich das so zum Laufen, wie ich es in allen anderen Unternehmen zuvor problemlos jahrelang gemacht habe?

Was ist verkehrt?

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DATEV-Mitarbeiter
Martina_Harwarth
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Spennemann,

wenn die Fälligkeiten in der OPOS-Liste korrekt sind, werden die Zahlungsarten/-bedingungen grundsätzlich richtig verwendet. Werden Ihre Zahlungsvorschläge dennoch -wie von Ihnen beschrieben- "falsch" erstellt, kann es am verwendeten Skontierungsverfahren der Kreditoren liegen. Welche Verfahren es gibt und wie sie sich auf den Zahlungsvorschlag auswirken, ist im Informationsdatenbank-Dokument Skontierungsverfahren bei Kreditoren beschrieben.

Noch ein kleiner Tipp: Sie haben von der Verwendung der Zahlungsarten geschrieben. Wir empfehlen Ihnen, ausschließlich Zahlungsbedingungen für den Zahlungsvorschlag zu verwenden, Wie Sie diese anlegen und verwenden, lesen Sie in den Dokumenten  Zahlungsbedingung anlegen oder ändern und OPOS: Fälligkeiten und Zahlungsbedingungen festlegen. Falls die genannten Informationen nicht helfen sollten, wäre es gut, wenn Sie sich mit unserern Service Rechnungswesen Tel.: 0911 319- 38600 in Verbindung setzen, da dann die Einstellungen genauer geprüft werden können.

Mit freundlichen Grüßen

DATEV eG

Martina Harwarth

Service Rechnungswesen (FIBU)

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spennemann
Beginner
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Hallo,

ich habe jetzt bei allen Kreditoren Zahlungsbedingungen in den Stammdaten verwendet.

Dennoch habe ich Probleme bei der Erstellung des Zahlungsverkehrs:

- wenn ein Kreditor am 07.06.18 mit Skonto fällig ist und mir die Fälligkeit so auch in der OPOS-Liste angezeigt wird, wird er bei Erstellung einer Zahlungsliste mit Zahlung zum 10.06.18/nächster Zahltermin 11.06.18 nicht berücksichtigt

- nur wenn ich genau 07.06.18 einstelle, kommt die Kreditor auch in die Liste, dann auch korrekt mit Skonto

Bei vielen anderen Lieferanten muss ich sogar Skonto nachtragen, obwohl die richtigen Zahlungsbedingungen angewendet werden.

Ich bin hier sehr ratlos, weil es bisher immer problemlos klappte und im aktuellen Unternehmen nicht.

Wie schaffe ich es, dass alle Kreditoren, welche bis nächsten Sonntag mit Skonto fällig sind, auch mit Skonto in die Liste zu bekommen?

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lohnetc
Aufsteiger
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Moinsen,

der Zahlungsverkehr ist ein wenig tricky, da Datev auch hier nur von Null bis Eins zählen kann. Die Zahlungstermine oder Fälligkeiten werden einfach addiert zum Rechnungsdatum anhand der von Ihnen vorgegebenen Stammdaten.

Den Zahlungsverkehr interessieren keine Wochenenden, Feiertage, erst recht keine nicht-bundeseinheitlichen Feiertage. (Meine Einschätzung: die Fälligkeit einer Zahlung ist der spätest mögliche Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Empfängerkonto zur Verfügung des Empfängers. Ist die Fälligkeit rechnerisch am Sonntag, muss der Empfänger spätestens schon am Freitag über das Geld verfügen können, eine Gutschrift am Montag als nächstem Banktag kommt zu spät. Es wird niemand gezwungen, die Zahlungsfrist bis zum letzten Tag auszunutzen, es ist nicht verboten, bereits früher zu zahlen.)

In der Regel wird die "verspätete" Zahlung am Montag mit Skontoabzug natürlich akzeptiert (aber nicht alles, was Alle machen, muss richtig sein).

Bei mir hilft es, als nächsten Zahlungstermin einen Monat später einzugeben (oder mit diesem Wert ein wenig zu spielen), damit erwischt man eine bessere Trefferquote. Kommt auf das eigene Zahlungsverhalten an.

Weiterhin viel Erfolg

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spennemann
Beginner
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Einen Monat später eingeben, dann habe ich ja alles mit drauf.

Nein, bisher hatte ich immer den kommenden Sonntag als Zahlungsdatum eingegeben und somit alle Rechnungen mit drin, welche in der laufenden Woche fällig wurden.

Nur hatte ich noch nie das Problem, dass kein Skonto gezogen wurde und ich bei jedem Kreditoren Skonto nachtragen muss.

Manche Kreditoren erscheinen auch gar nicht im Zahlungsvorschlag, obwohl laut OPOS fällig. Nur wenn ich manuell z.B. 070618 in Belegfeld 2 eintrage, dann kommt er in den Zahlungsvorschlag.

Was ist verkehrt?

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lohnetc
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 8
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"Verkehrt" ist, dass Zahlungsverkehr an ein Fibu-Programm für Steuerberater "dranprogrammiert" wurde. Eine Steuerkanzlei hat einfach andere Anforderungen an den Zahlungsverkehr als ein gewerbliches Büro.

Zur Fälligkeit:

beim Kreditor wird als Zahlungsziel z.B. "8 Tage 2%, 14 Tage netto" geschlüsselt bzw. über die Mandantenstammdaten als Standard vorgegeben. ZV schlägt die Zahlung am achten Tag mit Skontoabzug vor, danach erst wieder ab dem vierzehnten Tag. In den Tagen 9-13 wird die Zahlung nicht generiert, daher mein Vorschlag, mit dem "nächsten Zahlungstermin" zu experimentieren. Wenn die errechnete Skontofälligkeit auf Samstag fällt, wird ZV keine Zahlung mit Skonto bei der Auswahl bis Sonntag  generieren (auch unter Win10 zählen unsere Klapperkisten nur von 0 bis maximal 1)

Weil es bei mir auch oft Fälligkeiten "30 Tage netto" gibt, nehme ich daher einen Monat als Vorlauf, auch wenn damit zuviele Zahlungen vorgeschlagen werden. Es gibt auch Büros mit nur einem festen Zahlungslauf pro Woche statt täglich.

Ich habe gefühlt vier Wochen gebraucht, um für meine Belange die passenden Einstellungen zu finden.

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beböbibu
Einsteiger
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Das Modul ist definitiv nicht auf Flexibilität ausgelegt 😉

 

Ich habe zum Beispiel den Zahlungstermin 28.08.2020 und eine "generelle Skontierung" gewählt.

 

Nun habe ich folgende Zahlungsbedingung 7 Tage, 3%, 30 Tage und die Belege:

 

Beleg A: Belegdatum 23.08.2020 Fälligkeit 26.09.2020 (manuell geändert)

Beleg B: Belegdatum 24.08.2020 Fälligkeit 31.08.2020 (habe eine Fälligkeit mit 6 Tage, 3%, 7 Tage netto ausprobiert).

 

In dem Auswahl Dialog von den Zahlungen steht ja "Wenn Sie als nächsten Zahltermin den "29.08.2020" wählen, dann werden alle offenen Posten erstellt, die in Abhängigkeit der gewählten Einstellung bis zum "28.08.2020" (skonto-)fällig werden.

 

DATEV Zahlungen.jpg

 

 

 

 

Weder Beleg A noch Beleg B tauchen in der Vorschlagsliste auf, obwohl beide eigentlich (Skonto-)Fällig wären. Der Satz müsste ja dann eigentlich "am" anstatt "bis zum" heißen.

 

Ein Workaround würde gehen wenn man einmal die Fälligkeit und die Skontofälligkeit anzeigen lassen könnte. Dann könnte man den "Nächsten" Zahltermin weit in die Zukunft streuen und dann die Positionen nach Skontofälligkeitsdatum sortieren.

 

Es ist zwar durchaus logisch, dass man eine "Punktlandung" beim Datum machen möchte, aber die meisten Anwender wollen ja ggfs. Rechnungen die "morgen" auch noch Skontofällig sind mit in den "heutigen" Zahlungslauf integrieren, z.B. vom gleichen Lieferanten.

 

Beste Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Gottwald
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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1958 Mal angesehen

Hallo, 


wenn Sie Zahlungsbedingungen nutzen, wird ein offener Posten vorgeschlagen, sofern die errechnete Skontofrist kleiner als der nächste Zahltermin ist.


An einem ihrer Beispiele:
Beleg B, Zahlungsbedingung 6 Tage 3% Skonto und 7 Tage netto, Belegdatum 24.08.2020 
-> Errechnete Skontofälligkeit vom Programm: 30.08.2020
Bei genereller Skontierung wird dieser Posten vorgeschlagen, wenn die errechnete Skontofrist größer oder gleich dem Zahltermin und kleiner als der nächste Zahltermin ist. Ab diesem Zeitpunkt wird er immer mit Skontoabzug vorgeschlagen. Wir der Zahltermin wie in ihrem Beispiel auf 28.08.2020 und der nächste Zahltermin auf 29.08.2020 gesetzt, so wird der Posten nicht vorgeschlagen. Da die Skontofälligkeit 30.08.2020 noch nicht erreicht ist und zum nächsten Zahltermin noch greift.
Wenn Sie nicht jeden Tag Zahlungen erstellen, sollten Sie den nächsten Zahltermin erhöhen. Dies kann auch dauerhaft in den Einstellungen Zahlungen/Lastschriften vorgenommen werden.
Wann ein Posten im Zahlungsvorschlag vorgeschlagen wird oder nicht, hängt nicht ausschließlich an den Skontierungsverfahren, sondern auch in gewissen Konstellationen an den Einstellungen Zahlungen / Lastschriften.


Weitere Informationen mit konkreten Beispielen finden Sie in der Info-Datenbank, Dok.-Nr. 9222564 .


Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Programmservice Rechnungswesen, damit wir Ihnen an einem echten Beispiel die Funktionen und Möglichkeiten erklären können. 

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letzte Antwort am 04.09.2020 10:45:18 von Selina_Gottwald
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