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Zahlungsverkehr Rechnungswesen

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letzte Antwort am 29.08.2017 11:17:33 von bfit
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speedtransgmbh_co_kg
Beginner
Offline Online
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Guten Morgen aus Isernhagen,

wir benutzen seit einigen Jahren das betriebliche Rechnungswesen über Datev und den Zahlungsverkehr der Buchhaltung über Lexware mit Hilfe eines Lesegerätes und HBCI Banking. Spätestens zum Ende des Jahres wollen wir nur noch mit DATEV arbeiten.

Wir haben alles soweit eingerichtet und wollen ab September richtig loslegen. Nun unsere Frage:

Kann man das HBCI Banking mit Lesegerät bei DATEV nutzen? Wir haben bereits bei unserer Bank angerufen, die uns mitteilte, dass es nur eine Benutzerkennung für das HBCI Banking gibt. Wie also verhält es sich mit dem PIN/TAN Verfahren? Ist mit den TAN die TAN-Nummernliste gemeint, die wir vor Jahren einmal von unserer Bank (Commerzbank) zugesandt bekommen haben? Wir würden gern auch unsere Lieferantenrechnungen (ca. 80 Stück pro Woche) über den Zahlungsverkehr abwickeln. Sämtliche dazu erforderlichen Daten haben wir bereits eingepflegt.

Leider haben wir mit dem entsprechenden Informationsmaterial nicht die gewünschten Auskünfte erhalten.

Vielen Dank im Voraus.

Marion Volkmar

björn
Experte
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Hallo Frau Volkmar,

meinen Sie mit dem Lesegerät ein Kartenleser, der mit einem USB-Stick am Rechner verbunden ist und man die Bankkarte darin einstecken muss um Zahlungen oder Kontenabrufe starten zu können oder meinen Sie damit den TAN-Generator?

Gruß

Björn Niggemann

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bfit
Meister
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Hallo Frau Volkmar,

ich bin der Meinung, dass die DATEV HBCI mit Lesegerät nicht anbietet, sondern nur HBCI im PIN/TAN-Verfahren und EBICS. Eine Quelle dazu kann ich Ihnen gerade nicht nennen.

Die TANs gab es früher einmal als Liste von der Bank, heute werden die TANs entweder mit einem TAN-Generator ermittelt, in den man seine Bankkarte hineinsteckt, oder per SMS mitgeteilt. Das Verfahren muss man mit seiner Bank absprechen.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass Sie bei 80 Lieferantenrechnungen pro Woche nicht ständig TANs ermitteln lassen und eingeben wollten. Daher wäre für Sie vermutlich das EBICs-Verfahren das geeignetere. Bitte sprechen Sie dazu mit Ihrer Bank - insbesondere auch über die Kosten. Die EBICs-Datei lässt sich dann auf dem mIdentity-Stick der DATEV ablegen.

Viele Grüße und viel Erfolg bei der Umstellung,

Birthe Fitschen

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letzte Antwort am 29.08.2017 11:17:33 von bfit
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