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Zahlungsbedingung nach Werktagen

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letzte Antwort am 17.09.2018 08:45:19 von lohnetc
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carolinestolley
Beginner
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Wir erhalten viele Eingangsrechnungen und stellen auch Ausgangsrechnungen, bei denen sich die Fälligkeit der Rechnung nicht an Tagen sondern an Werktagen berechnet. So wie ich das sehe, gibt Datev das bisher nicht her. Ich glaube nicht, dass wir mit diesem Problem bzw. Wunsch nach Anpassung alleine sind?

0815
Fachmann
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Nein, Sie sind nicht allein. Praktisch wäre dies, da immer häufiger Firmen Fälligkeiten in Werktagen bemessen (warum auch immer).

Nachtrag: Bei Ihren Ausgangsrechnungen könnten Sie sich natürlich überlegen, auf Fälligkeit nach Kalendertagen umzustellen. Dann bekommen Sie in Rechnungswesen auch korrekte Fälligkeiten angezeigt.

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

danke für Ihre Anregung die Zahlungsbedingungen nach Werktagen berechnen zu lassen. Wir haben Ihren Wunsch neu in unsere Datenbank aufgenommen. Bei neuen Wünschen ist es leider schwierig Aussagen zur Realisierbarkeit zu treffen, weshalb wir hierzu aktuell keine Prognose abgeben können.

Mit freundlichen Grüßen

K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG

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lohnetc
Aufsteiger
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Nein, Sie sind nicht allein. Praktisch wäre dies, da immer häufiger Firmen Fälligkeiten in Werktagen bemessen (warum auch immer).

- Beispiel Baugewerbe, hier wurden in der VOB bis 2012 (alte Fassung) Fristen immer in Werktagen berechnet.

- Im Handwerk wurde traditionell mit einer Sechs-Tage-Woche gerechnet (40-Stunden-Woche gibt erst seit Ende der 1950er Jahre)

- Es soll auch Buchhalter geben, die samstags arbeiten.

- Ich habe auch Lieferanten, die grundsätzlich ein Datum vom Sonntag als Rechnungsdatum andrucken.

Sobald alle Banken die Wertstellung eines Zahlungseingangs auf einem Samstag berücksichtigen, hätten Schuldner sogar ein bis zwei Tage Zinsvorteil bei Fälligkeiten auf Sa/So, da nicht bereits am Freitag Geld eingehen muss. Der Gläubiger hätte dann sein Geld ebenfalls eher und nicht erst am nächsten Banktag.

Dass der Zahlungsempfänger spätestens am Fälligkeitstag über sein Geld verfügen  können muss, wird bis heute sowohl von vielen Schuldnern als auch deren Zahlungsverkehrsprogrammen charmant ignoriert.

Allen ein schönes Wochenende

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0815
Fachmann
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Ich verstehe nicht, wo das Problem sein soll, aus Werktagen Kalendertage zu machen. Als Fälligkeit 6 Werktage = 7 Kalendertage und gut. Auf einen Tag kommt's doch nicht an. Da muss man (zumindest aus meiner Sicht) bei solch einer banalen Sache, wie einer Rechnungsfälligkeit, doch nicht herumzaubern. Zumal ja eben die Banklaufzeit seit einigen Jahren i.d.R. nur noch einen Arbeitstag beträgt. Und Zinsvorteil? Welche Zinsen denn?

Ihnen auch ein schönes Wochenende.

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lohnetc
Aufsteiger
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Zinsvorteil im Sinne von Skontoabzug; es gibt Unternehmen, die die Fälligkeit für den gewährten Skontoabzug sehr genau nehmen. Dort wurde auch mal ein Skontoabzug iHv. 1,53 EUR nachgefordert. Und unsere Eingangsrechnungen haben üblicherweise schon einige Stellen mehr vor dem Komma.

Weiterhin viel Erfolg.

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letzte Antwort am 17.09.2018 08:45:19 von lohnetc
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