Liebe Community,
ich habe eine Buchhaltung übernommen ab dem Wj. 2019.
Bei der Durchsicht 2018 ist mir aufgefallen, dass ein Wirtschaftsgut auf Reparatur gebucht wurden ist und nicht aktiviert wurden ist.
Habe ich die Möglichkeit obwohl der JA 2018 bereits durch ist nachträglich das WG zu aktivieren und es ins Anlagevermögen aufzunehmen?
Hallo,
ja, die Möglichkeit besteht, allerdings nicht über die Soforterfassung Anlagenbuchführung. In diesem Fall gehen Sie in die Inventarübersicht 2019 und wählen den Link "Neues Inventar anlegen".
Im geöffneten Fenster "Neues Inventar anlegen" ist folgendes zu beachten:
- In der Zeile AHK-Datum -> ist das ursprüngliche AHK-Datum einzugeben.
- In der Zeile AfA-Art -> ist ggf. die gewünschte Abschreibung zu erfassen.
- In der Zeile Nutzungsdauer -> ist die gewünschte ND einzugeben.
- In der Zeile Bewegung -> ist die Bewegung "Korrektur Betriebsprüfung Zugang" einzustellen.
- In der Zeile Datum -> ist das Aktivierungsdatum, hier 01.01.2019, einzugeben.
- In der Gruppe Zugangs-/Vortragswerte können Sie jetzt die Anschaffungskosten, den Buchwert und die kummulierte Abschreibung zum Stand 01.01.2019 erfassen.
- Über "Speichern und Schließen" wird das Inventar im WJ 2019 angelegt.
Mit freundlichem Gruß
Monika Miederer
DATEV eG
Hallo steven,
Frau Miederer hat ja schon die technische Umsetzung aufgezeigt, wie das Wirtschaftsgut im "offenen" Jahr 2019 nachträglich angelegt werden kann.
Ich empfehle Ihnen jedoch, sich mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen.
Ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, könnte eine Berichtigung der Bilanz bzw. der Steuererklärungen 2018 erforderlich sein.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo steven,
mit welchem Ziel?
Entweder der Jahresabschluss wird berichtigt (wenn möglich) oder alles bleibt wie es ist.
Falls Sie es deklaratorisch machen wollen, unbedingt darauf achten, dass keine Abschreibung geltend gemacht wird.
Durch die Buchung in den Aufwand bleibt kein Volumen übrig für die Abschreibung.
Viele Grüße
Das Gerät ist durch die Buchung in den Aufwand in 2018 komplett "abgeschrieben" worden. Wenn das ins AV soll, dann müsste man doch 1 EUR als Restbuchwert wieder zurückbuchen?
Um welchen Betrag geht es eigentlich?