Wer kennt sich mit Onlinehandel digitaler Artikel aus? Mein Mandant nutzt dazu das Portal Etsy. Kunden weltweit bestellen dort seine Bilder und Designs. Druck und Versand erfolgt jedoch durch Whitwall/Avenso GmbH oder printfull.
Hallo Frau Kallenbach,
um was genau geht es Ihnen denn?
VG
Sabine Jänichen
Hallo Sabine,
genaugenommen geht es darum, erstmal dem Mandanten klar zu machen, dass ich zu jedem Zahlungsvorang auch die dazugehörigen Belege bräuchte. Die Ausführung der sonstigen Leistungen mit digitalen Artikeln weltweit an Privatkunden muss ja umsatzsteuerlich genau zu beurteilen sein. In welchem Drittland hat er sich zu registrieren (vorwiegend wohl USA?), unterliegt er dem MOSS-Verfahren ? usw. Ich benötige also die Belege oder wenigstens die Zugangsdaten zu den verschiedenen Bestell- oder Bezahl-Plattformen (Esty, Worlpay, mit Amazon/Paypal hat eine Kollegin bereits Erfahrung.
Da es im Onlinehandel heutzutage um sehr viele kleine Einzelbeträge geht, ist die Bearbeitung ohne DATEV-Schnittstellen sehr aufwändig und zeitintensiv.
Für Hinweise, Tipps und Tricks bin ich sehr dankbar!
LG Christine
Hallo Christine,
da bin ich leider auch raus. So intensiv brauchte ich mich -zum Glück- noch nicht mit dem Thema zu beschäftigen.
LG
Sabine
Hallo Christine,
der Kunde hat doch sicher ein Onlineshop-Programm. Wir benutzen Magento und erstellen aus diesem dann monatlich einen Export der Umsätze, welcher dann noch kontiert und in Datev import wird. Von den Zahlungsdienstleistern bekommen wir je nach Intervall Rechnungen für die Gebühren und die Zahlungen der Kunden. Diese Zahlungsdienstleister bieten auch cvs-Exporte an, so das es möglich ist jeder Rechnung die Zahlung zu zuordnen.
Für PayPal gibt es ein Programm um die Zahlungen in Datev einzuspielen.
Ich hoffe es hilft dir etwas weiter.
LG Wibke
worldpay und paypal und einige andere mehr habe ich in der Kanzlei bzw. meine Mandantin via csv datei gelöst.
Hier müssen Sie zunächst einmal klären wie der online handel genau verläuft und wo welche Daten hinterleget und exportiert werden können.
In aller Regel - so zumindest meine Mandanten- können diese zu jedem Verkauf eine Rg. generieren zumindest im Hintergrund die dann in eine Datenbank geschrieben wird und die wiederum in csv Datei ausgegeben werden kann und dann in Datev imporitert werden kann. Damit wären die Debits schon mal importiert . Im zweiten Zug brauchen Sie noch die Zahlungsvorgänge hier wird es darauf ankommen wie die Kunden ihrer Mandantin bezahlen können - Kreditkarte- Vorauskasse- Paypal- Amazon-Worldpay oder andere und ob das jeweilige Zahlungsinsitut ihnen die Daten ebenfalls entweder via Kontoauszusgamnager ,Direktexport csv Datei zur Verfügung stellen können.
Hier gibt es im Zweifel auch etlcihe Programme auf dem Markt die Daten z.Bsp. von Paypal einlesen können und in Datev format umformatieren, kann die Datev selbst wohl auch habe ich aber nur gelesen noch nicht selbst versucht.
Dann bleiben noch die Kredits übrig, hier weiss ich nicht wie ihre Mandantin ihren Einkauf tätigt.
Ich gebe ihnen auf jeden Fall Recht das onlinehandel auf keinen FAll wie ein klassiches Fibu gehandelt werden kann dafür haben sie viel zu viele Buchungen- hier hilft nur automatisieren und in aller Regel funktioniert das über die csv Dateien ganz gut.
Hallo Frau Kallenbach,
nachdem ich die Threads hier gelesen habe, stelle ich mir eher eine grundsätzliche Frage: erbringt Ihr Mandant tatsächlich eine sonstige Leistung? Wenn Ihr Mandant seinen Kunden die ausgedruckten Fotos / Bilder liefert, bin ich umsatzsteuerlich im Bereich der Lieferung. Etwas anderes wäre es natürlich, wenn die Kunden Ihres Mandanten bei ihm die Lizenz für das Foto kaufen und Whitwall/Avenso GmbH oder printfull mit dem Drucken beauftragen. Mir ist diese umsatzsteuerrechtlich ja nicht unwichtige Frage nach Ihren Ausführungen noch nicht so ganz klar geworden.
Viele Grüße,
Birthe Fitschen
Da die digitalen Designs und Bilder - Fotolia- lässt grüßen in aller Regel gedownloaded über welche Plattformen auch immer werden findet keine physische Lieferung statt- nehem ich mal an . sondern eben Dienstleistung.
Daher häufig viele kleine Beträge und viele kleine Gebühren die die zwischengeschalteten Dienstleister erheben und umsatzstuerlich ggf. aufwändig einzeln zu behandeln sind.
Hallo Herr Eberhardt,
die von mir gestellte Frage bezog sich auf den letzten Satz in Frau Kallenbachs Eingangsfrage.
Druck und Versand erfolgt jedoch durch Whitwall/Avenso GmbH oder printfull.
Das hörte sich für mich so an, als ob tatsächlich Fotos bestellt werden.
Viele Grüße,
Birthe Fitschen
Ein herzliches Hallo an alle,
ich danke für die lebhafte Diskussion!
Es ist tatsächlich so, dass die Bestellplattform ETSY zwischen meiner Mandantin und den Kunden zwischengeschaltet ist.Den Druck der Bilder und Designs übernimmt dann eine in der Nähe befindliche Druckerei. Ich werde versuchen, alle möglichen Zugangsdaten für die "Aktivitätenkonten" - ähnlich wie bei Amazon - zu bekommen, damit es endlich losgehen kann.
Habe mich weiterhin mit dem MOSS-Verfahren beschäftigt. Aber bezüglich der Einbehaltung und Abführung der USt in den jeweiligen Ländern der privaten Kunden übernimmt wohl ETSY überwiegend diese Arbeit. Unklar ist es mir aber bei Leistungen in die USA, denn dort befinden sich die meisten der Kunden!.
Der Onlinehandel stellt sich im Moment als sehr große Herausforderung für alle Kanzleien, ob groß oder klein, dar ....
Liebe Grüße
Christine