Wechsel von Bilanz zur Gewinnermittlung (skr03)
Kontenzweckprüfung zeigt die EB-Werte auf 956, 977 und 1736 als Fehler an,
Ich habe zwar schon einige Datev-Dokumente gelesen, bin aber leider immer
noch nicht wirklich schlauer, was ich jetzt tun muß. damit die Kontenzweckprüfung
keinen Alarm mehr macht.
Bei 956 und 977 würde ich den EB-Wert gerne stehen lassen und bei 1736
bin ich mir nicht sicher, was ich bei der Gewinnermittlung stattdessen nehmen
sollte. Da geht es um die letzte USt-VZ aus dem Jahr, die aber erst im Folgejahr
bezahlt wird.
Für die Konten 1740-1742 gibt es keine Fehlermeldung in der Kontenzweckprüfung,
heißt das dann, die können für den Übergang genutzt werden?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Was ist denn der Grund warum die Konten für die Rückstellungen in die EÜR übernommen werden sollen?
M.E. muss zum Beispiel die Zahlung des Jahresabschlusses nach dem Übergang zur EÜR gemäß dem Abflussprinzip auf 4957 als Aufwand gebucht werden. Da im Vorjahr in der Bilanz die Rückstellung gebildet wurde, liegt der Aufwand doppelt vor. Dafür gibt es den Übergangsgewinn. Dementsprechend dürfen auch die EB-Werte der Rückstellungen in der EÜR nicht gebucht werden.
Das gleiche gilt für die USt-VZ.
Die Bruttolohnverbuchung darf auch in der EÜR angewendet werden, weil das Programm bei der Übergabe der Werte an die EÜR Aufwandskonten abzüglich Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt rechnet. Zu beachten ist dabei natürlich auch die 10-Tage-Regelung.
Bitte beachten Sie beim Wechsel der Gewinnermittlungsart auch das Dokument:
Buchungsregeln Jahresabschluss - Gewinnermittlung - Kapitel 14 - Wechsel der Gewinnermittlungsart
Mit freundlichem Gruß
Bernhard Frauenknecht
Produktmanagement und Service
Betriebliches Rechnungswesen
DATEV eG