(umsatz- und lohnsteuerfreie) Gutscheine unter 44 Euro als Zusatz zum Gehalt werden über 8610 und zwei mal auf 41xx gebucht.
41xx/1200 44
41xx/1755 44 (L+G)
1755/8610 44 (L+G)
Am Ende habe ich Aufwand 88 und Ertrag 44, in Summa also korrekt. Trotzdem ist mir nicht klar, warum ich einen fiktiven Ertrag einbeziehen muß. Warum nicht, wenn es schon über 8610 gehen soll:
8610/1200 44
41xx/1755 44 (L+G)
1755/8610 44 (L+G)
oder?
41xx/1200 44
41xx/1755 44 (L+G)
1755/41xx 44 (L+G anpassen)
Welche Information fehlt mir?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Saldierungsverbot - man darf den Aufwand aus dem Kauf der Gutscheine nicht direkt mit der Buchung aus der Lohnabrechnung nullen.
VG
Aber in der G+V sind dann Aufwand und Ertrag um je 44 zu hoch.
weshalb zu hoch ?
Sie haben einmal den Kauf der Gutscheine 1x Aufwand
dann 2 . Schritt übegeben sie den Gutschein dem Mitarbeiter => Lohn => 2. Aufwand und gleichzeitig da als Vorschuss wieder abgezogen zum Ertrag (1x) .
Daher aus meiner Sicht völlig richtig.
Da Sie den Gutschein im Lohn ausweisen müssen und hier nicht saldieren dürfen brauchen sie den fiktiven Ertrag.
Ich sehe da keinen Ertrag.
Der "Vorschuß" ist nach meiner Auffassung so etwas wie ein durchlaufender Posten.
Ich weiß, daß ich die Bilanz nicht verkürzen darf, mag sie aber auch nicht unnötig (?) verlängern.
Die alternative wäre im Lohnbereich ein Habenkonto als Gegenkonto, dann wird nicht saldiert und im Kontennachweis taucht beides auf.
Ich habe das so mit den KUG Erstattungen gelöst , weil ich die nicht in den sonst.betr. Erträgen stehen haben wollte.
Es gibt noch eine Auffassung, dass die Gutscheine statt über 2 GuV Konten über ein Bestandskonto laufen.
D.h. Buchung aus dem Lohnprogramm      Aufwand/Bestand
Kauf der Gutscheine                                    Bestand/Bank
So ist der Bestand Null und der Aufwand steht 1x richtig da. Es kommt auf das selbe raus. Mit dieser Variante kann man noch ganz gut abstimmen, ob die gekauften Gutscheine auch im Lohn berücksichtigt wurden.
Muss man halt in den Lohnarten umkontieren und dem Buchhalter sagen.
VG
Geht auch, allerdings sollte man obacht geben und für die Mitarbeitergutscheine ein extra Konto zum Konto ausgegebene Geschenkgutscheine (SKR04 3786) verwenden, damit eindeutig abgegrenzt werden kann: Mitarbeitergutscheine und Kundengutscheine.
Oh ja ! Hätte mit keiner Faser meines Körpers dran gedacht, sowas zu mischen. Da Kräuseln sich die Buchhalter-Fußnägel.
Ich bin Mathematiker, also ganz anders sozialisiert 🙂
