Liebe DATEV, liebe Community,
im Dokument 1036114 wird als eine Möglichkeit für die Übertragung von Anlagenbuchführung vorgeschlagen, in Bestandsdienste Rechnungswesen diese zu sichern und auf der neuen Nummer einzuspielen.
Vor diesem Weg möchte hier warnen, was meiner Meinung nach nicht deutlich genug in dem Dokument hervorgeht, ist dass damit auch Mandantenstammdaten übertragen werden.
Dies ist besonders fatal, da an einigen Stellen man gezwungen wird eine Auswahl zwischen bestehenden Daten und Daten aus der Sicherung zu treffen, aber keine "Leerangaben" zulässig sind. Man korrigiere mich wenn ich mich irre, aber wenn z.B. der abgebende Bestand vier Gesellschafter hatte und der neue drei, so habe ich keine Möglichkeit gesehen das einspielen eines vierten Gesellschafters zu unterdrücken. Auch beim Finanzamt wurde ich gezwungen die Daten aus der Sicherung einzuspielen.
Liebe DATEV: Falsche Daten sind schlimmer wie keine Daten.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Bitte als Feedback an den Autor des Dokuments geben.
Sie Community ist gut aber ob diese Info bis an die richtig Stelle druchgetragen wird...
Wenn es schon einen direkten Feedback Kanal gibt --> bitte nutzen.
Danke für die Warnung
Hallo @f_mayer ,
wenn Sie über die Bestandsdienste Rechnungswesen einen Bestand sichern, dann werden immer alle dazugehörenden Stammdaten mitgesichert. Unabhängig davon, ob Sie die FIBU oder nur die Anlagenbuchführung oder beides sichern. Beim Einspielen erfolgt ein Stammdatenabgleich. Hier können die Gesellschafter bei Personengesellschaften nicht angepasst werden. Darauf wird im Dokument auch hingewiesen.
Wenn kein Stammdatenabgleich erfolgen soll, dann darf die schnelle Lösung nicht verwendet werden.
Sie haben sich für diese Lösung entschieden (Punkt 2.2 Inventare übertragen über: Sichern / Einspielen - schnelle Lösung). Deshalb ist eine manuelle Anpassung der Stammdaten bei Personengesellschaften erforderlich.
Alternativ können Sie für Personengesellschaften den Punkt 2.3 (Inventare übertragen über: Kopieren / Einfügen) verwenden. Dabei werden keine Gesellschafter übertragen.
Auszug aus dem Dokument 1036114 Punkt 2 Vorgehen - Entscheidungshilfe:
Wir haben den Hinweis für Personengesellschaften zusätzlich in Kapitel 2.2 im Dokument aufgenommen.
Schöne Grüße aus Nürnberg
Sehr geehrte Frau Miederer,
vielen Dank. Bitte beachten Sie aber, diese DATEV-Anleitungen werden auch von Neulingen genutzt, die noch nicht so in der DATEV-Welt zu Hause sind. Meiner Ansicht nach wäre die Hervorhebung der Warnung mit einem gelben Ausrufedreieck geboten.
Grundsätzlich muss ich sagen, dass ich ein ziemlich Störgefühl dabei habe, wann sich Daten aus eingespielten Sicherungen nicht mehr abwürgen lassen. Wiederum bitte ich um Berichtigung wenn ich fehl liege, aber sobald die Sicherung eingespielt ist, kann die Übernahme mancher Daten zwingend sein, es gibt auch keine Möglichkeit die Daten vollständig zu verwerfen, korrekt? Hier sehe ich eine Fehlerquelle, z.B. durch ein einfaches Versehen oder Irrtum bei Eingabe der Mandantennummer.
Auch befürchte ich, dass die Korrektur in diesem Fall schwierig sein könnte. Einen vierten Gesellschafter löschen wo nur drei sind geht ja noch, es scheint aber viele Fälle zu geben, in denen in den eigentlichen Stammdaten "keine Angaben" eingetragen sind und man dann gezwungen wird, die Daten aus der Sicherung zu übernehmen, oder irre ich mich? Hier befürchte ich, dass man unter Umständen erheblich nachbessern muss, um fehlerhafte Daten zu identifizieren und wieder zu löschen.
Frage an die Community:
Wäre es vielleicht besser, beim einspielen von Sicherungen den Stammdatenabgleich vorzulagern? Das heißt, wenn man eine Sicherung einspielt, bekäme man erst den Stammdatenabgleich vorgesetzt und müsste sich entscheiden, hätte aber die Option das Einspielen komplett abzuwürgen, man hätte dann zwar keine neuen Buchhaltungsdaten aber könnte die Stammdaten auch in ihrem Zustand belassen.