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Wareneingang USD

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letzte Antwort am 16.02.2026 09:31:39 von lisaannalena90
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Hallo zusammen,

angenommen:
Ich bezahle im März einen Container für 500.000 USD. Die Ware ist "im Zulauf".
Die Ware gehört also mir.
Im August trifft die Ware bei mir ein. Dann geht die Ware von "im Zulauf" in den "Bestand".
Wie kann ich das in der Datev korrekt abbilden??

Aktuell machen wir es so, dass wir die Ware in den Bestand buchen, wenn die Ware da ist, und müssen somit den Wechselkurs nehmen, den die Datev dann im August vorgibt. Aber richtig ist der Wechselkurs aus März. Sonst haben wir große Schwankungen in der BWA die nicht richtig sind.

Kann mir da jemand helfen?

Besten Dank schon mal!

Ich bin gespannt.

Beste Grüße,

Lena

lisaannalena90
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Im März müsstet ihr ja geleistete Anzahlungen auf Vorräte buchen, und zwar mit dem Wechselkurs, der bei der Zahlung gültig ist. Sobald die Lieferung erfolgt, kann die Umbuchung in den Warenbestand erfolgen, dann zu dem Wechselkurs im August (da dieser für die Anschaffungskosten der Ware ausschlaggebend ist):

Siehe auch Dokument:

https://wissensplattform.apps.datev.de/document/lexinform/5360164?origin=onpremise

 

Im August hast du dann also eine GuV-Auswirkung der Wechselkursschwankung zwischen März-August, die du buchst. 

77
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Besten Dank für die Antwort!! 
Das scheint exakt das zu sein, wie wir uns das vorgestellt haben, wie es richtig laufen muss.
NUR, verstehe ich nicht, warum wir nachher den Wechselkurs im August nehmen muss, wenn die Umbuchung in den Warenbestand erfolgt. Die Zahlung hat sich ja nicht verändert. Dadurch würden dann doch Differenzen in der BWA entstehen, oder? 

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lisaannalena90
Einsteiger
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Ich habe jetzt nochmal tiefer zu deiner Frage nachgedacht und gelesen. Ich gehe jetzt mal nicht auf die Folgebewertung von Fremdwährungs-Anzahlungen ein, das strenge Niederstwertprinzip muss natürlich beachtet werden. 

 

Aber für deine Ware gilt Folgendes: Die Zugangsbewertung im August erfolgt tatsächlich mit den geleisteten Zahlungen umgerechnet zum ZAHLUNGSzeitpunkt, § 255 Abs. 1 HGB. Hierzu vgl. auch HGB Bilanz Kommentar Bertram/Kessler/Müller zu § 256a HGB ab Rz 8, sowie den Grundsatz erfolgsneutraler Anschaffungswertumrechnung.

 

Ich würde dir empfehlen, die Umbuchung in deinen Warenbestand zum Zeitpunkt des Zugangs in Euro vorzunehmen, also den Zahlungs-Umrechnungsbetrag zu nehmen und nicht in Fremdwährung zu buchen. 

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letzte Antwort am 16.02.2026 09:31:39 von lisaannalena90
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