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Währungsumrechnungsdifferenzen bei OPOS

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letzte Antwort am 03.03.2020 16:39:14 von paranoius
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a_mettke
Beginner
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Hallo Community,

 

ich habe einen Mandanten, der seine Ware in Polen einkauft.

Der Rechnungsbetrag wird in Zloty als offener Posten erfasst.

Diese Wareneinkäufe werden dann über eine polnische Bank (Kontoführung in Fremdwährung) bezahlt.

Es kann also gar nicht zu Währungsumrechnungsdifferenzen kommen.

Durch die Erfassung als OPOS werden diese aber automatisch als Währungsumrechnungsdifferenz ausgebucht.

Hat noch jemand dieses Problem und eventuell eine Lösung für mich?

 

Vielen Dank im Voraus.

A. Mettke

Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo A.Mettke,

 

dabei kann es m.E. durchaus zu Umrechnungsdifferenzen führen, da die Buchführung in Euro erstellt wird.

 

Wenn Sie die Rechnung als Verbindlichkeit buchen, wird diese mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Umrechnungskurs umgerechnet und in Euro gebucht.

 

Bei Zahlung des (identischen Zloty-)Betrages erfolgt erneut  Umrechnung und zwar mit dem Umrechnungskurs zum Zeitpunkt der Zahlung.

 

Und damit haben Sie eine Umrechnungsdifferenz, die entsprechend gebucht werden muss.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

a_mettke
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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Ja, von der Logik bin ich da ganz bei Ihnen.

 

Aber die Differenz entsteht doch nur durch die Erfassung an unterschiedlichen Tagen (OPOS und Zahlung Bank).

Diese Differenz ist doch fiktiv und tatsächlich nicht vorhanden.

Wenn ich den Wareneinkauf direkt gegen die Bank buchen würde, entsteht sie ja gar nicht.

 

Sollte ich vielleicht etwas an meiner Buchungserfassung ändern?

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Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 4 von 5
542 Mal angesehen

@a_mettke  schrieb:

 

Wenn ich den Wareneinkauf direkt gegen die Bank buchen würde, entsteht sie ja gar nicht.

 

 


Dies gilt ja nur bei einer Einnahme-Überschuss-Rechnung. Wenn Sie bilanzieren, müssen Sie die Rechnungen als Verbindlichkeit buchen.

 

Sonst würde es mit Ihrer Begründung überhaupt keine Währungsumrechnungsdifferenzen geben...

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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paranoius
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
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Tipp: Buchen Sie unterjährig die Zahlungen mit dem gleichen Kurs wie die Rechnungsbuchung.

Nur zur Bilanz am Jahresende muss die Kursdifferenz gebucht werden, wenn unbezahlte Rechnungen vorhanden sind.

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letzte Antwort am 03.03.2020 16:39:14 von paranoius
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