Situation: Ein Mandant schafft sich im Jahr 2014 ein Anlagegut an, die Rechnung ist nicht ordnungsgemäß, eine ordnungsgemäße, zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung erhält er erst im Jahr 2015.
Frage: Wie muss das Buchungsverhalten sein, damit in 2014 einerseits die korrekte abziehbare Vorsteuer in das Programm Umsatzsteuer übergeben wird, andererseits aber auch der korrekte Wert in das Feld "Gezahlte Vorsteuerbeträge" (Zeile 48) in die Anlage EÜR übergeben wird? Das Konto "Vorsteuer im Folgejahr abziehbar" ist leider inicht erfolgswirksam.
Es mag spitzfindig klingen, aber streng genommen ist in Ihrem Fall die Vorsteuer aus Sicht des Jahres 2014 ja nicht im Folgejahr abziehbar (hier geht es ja nicht um korrekte Periodenabgrenzung), sondern formal gesehen ist sie aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Rechnung zunächst (=2014) nicht abziehbar.
Denkbar wäre alternativ, Nicht abziehbare Vorsteuer zu bebuchen (= Sonst. Betr. Aufwand). Im Folgejahr, wenn die ordnungsgemäße Rechnung vorliegt, buchen Sie dann Vorsteuer an Nicht abziehbare Vorsteuer.
Wenn Sie es natürlich noch theoretischer (wahlweise alternativ formuliert: korrekter) wollen, wäre die Vorsteuer ja zu aktivieren, solange sie nicht abzugsfähig ist (vgl. EStG). Dann würde sie auf Ihr Anlagekonto gehören - und später dann nicht mehr, wenn die Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit erfüllt ist...
In der Praxis ist die Theorie natürlich nicht immer hilfreich.
Hallo,
den Fall habe ich (bei Kauf Anlagevermögen) mit Hilfe von Dok. 0906053 gelöst. Hier ist ist auch zur VSt einiges beschrieben.
Ich hoffe das hilft Ihnen.
Gruß
S. Fuchs