Hallo zusammen,
ich habe ein folgendes Fallbeispiel und würde gerne nach eure Meinungen fragen, ob ich richtig gebucht habe:
Unternehmen A hat im Jahr 2023 insgesamt 800 EUR an Umsatzsteuer an das Finanzamt voraus gezahlt. Unternehmen A hat im gleichen Jahr Waren eingekauft. Der Betrag der Mwst. der Waren beträgt 1000 EUR.
Der Ausganspunkt ist demnach wie folgt (nach Skr04):
1406 3820
S | H S | H
--------+--------- --------+---------
| |
1000 | | 800
Das Konto Abziehbare Vorsteuer (1406) hat auf der Soll-Seite 1000 EUR und das Konto Umsatzsteuervorauszahlung (3820) hat auf der Haben-Seite 800 EUR.
Nun wird das Konto Umsatzsteuervorauszahlung (3820) mit folgendem Buchungssatz geschlossen:
1) Umsatzsteuervorauszahlung (3820) an Abziehbare Vorsteuer (1406) 800 EUR.
Somit habe ich folgende Darstellung:
1406 3820
S | H S | H
--------+--------- --------+---------
| |
1000 | 800 800 | 800
| -------+-------
Nun schließe ich auch das Konto Abziehbare Vorsteuer (1406) mit folgendem Buchungssatz:
2) Umsatzsteuerforderung (1420) an Abziehbare Vorsteuer (1406) 800 EUR.
1420 1406
S | H S | H
-------+-------- --------+---------
| |
200 | 1000 | 800
| | 200
| -------+---------
| 1000 | 1000
|
--------+-------
Damit hat das Unternehmen A eine Forderung von 200 EUR an das Finanzamt.
Falls das Finanzamt in 2024 die 200 EUR auszahlt, dann kann auch das Konto Umsatzsteuerforderung (1420) mit folgendem Buchungssatz geschlossen werden:
3) Bank (1800) an Umsatzsteuerforderung (1420) 200 EUR.
1800 1420
S | H S | H
-------+-------- --------+---------
200 | 200 | 200
| -------+--------
Wie ist eure Meinung dazu. Ich bin für jeder Hilfe sehr dankbar
VG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Einfach die USt- und VSt-Konten gar nicht umbuchen und so stehen lassen.
Durch die Saldenübernahme ins Folgejahr der USt passt dann alles.
Wenn Du 800 an das Finanzamt zahlst und 1000 € Vorsteuerguthaben hast, dann hast Du 1.800 € Forderung an das FA.
3820 falschrum bebucht, würd ich sagen.
Und wir buchen sicherlich garnienicht von 3820 an 1406.
Hallo @guenther, hallo @salzinger,
vielen Dank für eure Antworten. Mit euren Tipps habe ich nochmal recherchiert und bin auf folgender Artikel gestoßen: https://apps.datev.de/help-center/documents/0906037
D.h. wie @guenther schrieb, einfach die USt- und VSt-Konten stehen lassen und sobald eine Überweisung vom Finanzamt erhalten wird, folgender Buchungssatz anwenden:
1800 (SKR04) Bank an 1422 (SKR04) Umsatzsteuer Vorjahr 200 EUR.
Ich hoffe nun, dass ich verstanden habe.
LG