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Versteuerung nach Durchschnittssätzen §24 UStG zur Regelbesteuerung

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shasieber
Einsteiger
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Nachricht 1 von 1
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Hallo Community,

 

eine meiner Kolleginnen hat gerade folgenden (Problem-)Fall auf dem Tisch:

 

Weinbau-GbR (Ablieferung Trauben an Winzergenossenschaft und gelegentlich Fassweinverkauf an Weinkommission, kein Selbstvermarkter bzw. Flaschenweinverkauf) mit 2 Beteiligten (Vater und Sohn je 50%,), Wegen Überschreitung der Umsatzgrenze 600.000 Euro in 2021 ist seit 1.1.22 die Regelbesteuerung bei der GbR anzuwenden. Zum 1.7.22 ist der Vater im Rahmen der Betriebsübergabe aus der GbR ausgeschieden und der Sohn führt den Weinbaubetrieb als Einzelunternehmen unverändert fort. 

 

Muss der Sohn ab dem Zeitraum 1.7.-31.12.22 die Versteuerungsart der GbR (Regelbesteuerung) weiterführen oder ist die Durchschnittssatzbesteuerung §24 UStG anwenden?

 

Der kumulierte Jahresumsatz 2022 (GbR und Einzelunternehmen) liegt wieder unter 600.000 Euro. Oder muss das 2.HJ 2022 separat betrachtet zeitanteilig hochgerechnet werden? Das ist beim Ablieferer immer etwas problematisch, da Traubenerlöse in der Regel nur im Herbst direkt nach der Ernte anfallen.

 

Hatte den Fall vielleicht schon mal jemand?

 

Vielen Dank schon mal an alle

Sandra Hasieber

 

 

 

 

 

 

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