abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Verkauf Anlagegut/Abschreibung bis Vormonat

3
letzte Antwort am 23.01.2025 11:10:16 von renek
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
MSCH1108
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 4
104 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

habe eine Frage zum Hinweis im Anlagevermögen. Und zwar habe ich sonst immer die Abschreibung vom aktivierten Monatsbeginn und bei Abgang bis zum Vormonat gerechnet. Es zeigt aber den Fehler an, dass dies nicht mehr zulässig ist. Man rechnet also z.B. Kauf im Januar 2025 und Verkauf im Oktober 2025= 10 Monate Abschreibung und nicht mehr bis Vormonat = 9 Monate (Verkaufsdatum z.B.15.10.2025)

 

Danke fürs feedback.

renek
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 4
98 Mal angesehen

Da steht:

 

Der erfasste Abschreibungsbeginn bzw. die gewählte Option 'Abschreibung ansetzen bis Vormonat'

Vormonat geht wirklich nicht 😉

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Brigitte_Schneider
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 4
81 Mal angesehen

Hallo @MSCH1108

 

bei der Programmmeldung handelt es sich nicht um einen Fehler.
Es ist ein Hinweis für Kommunen und kommunale Unternehmen, die an die Vorgaben des NKF (Neues Kommunales Finanzmanagement) gebunden sind. Nur hier ist ein Vollabgang mit der Abschreibungsberechnung "bis Vormonat" nicht zulässig. 


Bei anderen Beständen können Sie den Hinweis ignorieren. 

 

Den Hinweis können sie wie folgt ausblenden:
- In der Inventarübersicht das betroffene Inventar markieren.
- Mit der rechten Maustaste das Kontextmenü aufrufen und auf Hinweis-/Fehlerprotokoll klicken.
- Bei diesem Inventar das Kontrollkästchen in der Spalte Gelesen aktivieren.

 

Viele Grüße aus Nürnberg 

Brigitte Schneider
Service Anlagenbuchführung, DATEV eG
0 Kudos
renek
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 4
51 Mal angesehen

Ja wer lesen kann ist klar im Vorteil... Ich hatte Vormonat mit AfA-Beginn verknüpft.

 

Sorry.

 

 

Es ist einHinweis für Kommunen und kommunale Unternehmen, die an die Vorgaben des NKF (Neues Kommunales Finanzmanagement) gebunden sind.

Ist ja gut dass man offensichtlich das ganze nicht über den Stammdaten des Mandanten steuert. Wer könnte denn auch wissen dass die Funktion auch von anderen genutzt wird... 🙄

0 Kudos
3
letzte Antwort am 23.01.2025 11:10:16 von renek
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage