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Verbuchung von Schlussrechnungen mit erhaltenen Abschlagszahlungen

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letzte Antwort am 22.10.2020 12:27:56 von sokru
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janabausch
Beginner
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258 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

ich habe den Fall einer Schlussrechnung mit 16% MWSt.

 

Die Abschlagszahlungen wurden bisher mit 19% berechnet und direkt auf # 4400 verbucht.


Allerdings reichen die erhaltenen Abschlagszahlungen mit 19% bis ins Jahr 2018 zurück.

(Bisher habe ich die gesamte Schlussrechnung gegen Debitor und die erhaltenen AZ´s 2019 auf # 3272 umgebucht und im Jahr 2020 gegen Debitor gebucht...Fraglich bleibt, wie ich die erhaltene AZ in 2018 richtig verbuche...)

 

Was muss in diesem Fall getan werden?

 

Vielen Dank schonmal! 😊

 

sokru
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
231 Mal angesehen

Ich habe selbst noch nicht so einen Fall gehabt. Wahrscheinlich müsste man die Anzahlungen aus 2018 gegen Konto 4410 "Erlöse 19% USt" im Soll und gegen den Debitor buchen. Sonst wären die Umsatzerlöse doppelt (in 2018 und in 2020) erfasst und der Debitor würde auch nicht aufgehen.

 

Viel Erfolg

KOB - Kanzleiorganisationsbeauftragter
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letzte Antwort am 22.10.2020 12:27:56 von sokru
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