Hallo,
ich habe jetzt bereits einige Einträge dazu gefunden wie die Soforthilfe zu verbuchen ist (zur Info wir verbuchen Sie auf #4830 SKR 04). Für uns stellt sich jedoch die Frage: Wie kann ich den Mandanten hingehend der evtl. Rückzahlung schnellstmöglich "beraten"? Deswegen war unsere Überlegung die entstandenen Kosten wie z.B. Miete auf ein separates Konto zu verbuchen, um an diesem Konto immer den aktuellen Saldo abzulesen und dem Mandanten sagen: Du hast jetzt xxx € von der Soforthilfe benutzt und musst xx€ an das Land zurückzahlen.
Macht ihr das auch so oder schaut ihr erst welche Kosten zu berücksichtigen sind, wenn der ominöse Vordruck des Landes kommt?
Und was ist eure Auffassung bzw. habt ihr da noch weitergehende Informationen, welche Kosten alles von der Soforthilfe bezahlt werden dürfen? Die Angaben des Landes: "Der Zuschuss kann insbesondere genutzt werden, um finanzielle Engpässe, wie z.B. Bankkredite, Leasingraten, Mieten usw., zu bedienen. Der nach Prüfung des Antrags elektronisch übermittelte Bewilligungsbescheid, kann auch bei der Bank vorgezeigt werden. Er gilt als Nachweis, dass das Land den Zuschuss auszahlen wird." sind ja nicht wirklich viele Informationen.
Wir stellen uns nämlich auch dir Frage, was machen Unternehmen, die nicht ganz zu machen mussten?
Beispiel: Ein Busunternehmen durfte von heute auf morgen anstatt 10 Touren nur noch 1 Tour fahren. Deswegen wurde die Soforthilfe beantragt und jetzt musste das Busunternehmen aber ja trotzdem Diesel kaufen um den Bus für diese eine übrige gebliebene Tour zu betanken. Gehört das dann auch zu Kosten die dagegen zurechnen sind?
Weitere Bespiele: Was ist mit Strom, Telefon, Steuerberater? Sind ja schließlich auch alles Kosten die weiterlaufen.
So jetzt reicht es an Informationen und ich würde mich über Rückmeldungen freuen 🙂
Also ich buche die Kosten auf diejenigen Konten, die auch in den Vormonaten benutzt wurden. Ansonsten käme ja am Jahresende keine vernünftige Übergabe an die EÜR zu Stande.
Könnten Sie das Formular des Landes NRW bitte hier posten, wenn es denn in Ihre Hände gerät?
Unsere Idee war es, die zum Jahresende wieder umzubuchen, aber für den Zeitraum der Soforthilfe (3 Monate) so zu buchen. Denn wir hatten es zunächst auch so verstanden, dass dieser Vordruck direkt nach den 3 Monaten auszufüllen ist.
Eine definitive Aussage, bzw. eine genau Aussage, wie und wofür das Geld letztendlich verwendet werden darf, scheint es tatsächlich nirgendwo zu geben.
Bei Verdi hat man sich recht ausführliche Gedanken zu dem Thema allgemein gemacht. Unter dem Punkt "Was sieht die Bundes-Soforthilfe als Betriebsausgabe" finde man eine Interpretation, die für mich ziemlich schlüssig klingt.
Zitat:
"Eindeutig (und der Hauptkritikpunkt) ist erst einmal nur die starre Haltung, dass die Soforthilfe des Bundes eine reine Wirtschaftshilfe sein soll. Aus ihr dürfen keinerlei "private" Kosten der Lebenshaltung bestritten werden. – Also weder soll daraus die soziale Vorsorge gedeckt werden, noch ein Unternehmer*innen-Einkommen gezahlt werden.
Aber auch bei den betrieblichen Ausgaben wird mit der Beschränkung auf den Liquiditätsausfall nicht alles anerkannt: Diese Wirtschaftshilfe soll nach dem Willen des Bundeswirtschaftsministeriums und der Regierung eben nicht den Gewinnausfall an sich kompensieren und die Fortführung des vollen Geschäftsbetriebs ermöglichen. Damit ist die Soforthilfe auch nicht dafür gedacht, notwendige Investitionen zu tätigen, sondern soll ausschließlich verhindern, dass wegen einer akuten Liquiditätskrise die laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht befriedigt werden können.
Letztlich kann die Soforthilfe damit zwar helfen, eine Überschuldung zu vermeiden, aber das Geld bekommen Selbstständigen nicht zur freien unternehmerischen Verfügung, sondern immer insbesondere dann, wenn sie verpflichtet sind, es wieder weiterzuleiten. Damit zählen zu den unstrittig anzusetzenden Ausgaben jene für Büromieten und deren Nebenkosten, die laufenden betriebliche Leasingverträge, Versicherungen, Softwarelizenzen, Kredittilgungen, Telekommunikation sowie die Versicherung und Steuern für Dienstfahrzeuge.
Schwieriger bis unmöglich wird es schon, sicher zu klären, in welchem Umfang weitere übliche Kosten wie Büromaterial oder Werbung als zwingende laufende Kosten entstehen (und vor allem anerkannt werden). Als Faustformel gilt: Am einfachsten sind alle langfristen Verträge abzubuchen, bei denen die Kosten regelmäßig abgebucht werden, andere betriebsnotwendige Ausgaben sollten in dem Umfang, in dem sie vor der Krise anfielen, ebenfalls als laufende Kosten anerkannt (aber zumindest erst einmal angerechnet) werden. Ob es wirklich zwingende Ausgaben sind, für die Liquidität zu erhalten ist, wird im Streitfall ein Verwaltungsgericht entscheiden müssen.
Noch kritischer ist das Thema Investitionen zu sehen: Wer in der Krise Verträge neu abschließt, Arbeitsmittel kauft oder Sondertilgungen bei Krediten vereinbart, darf damit rechnen, dass damit Gesprächsbedarf bei der Bank oder Behörde entsteht, die die Soforthilfe auszahlt. – Selbst Ersatzinvestitionen sind nach der strengen Logik dieser Hilfe nicht vorgesehen. Wer aktuelle Investitionen (anteilig oder komplett) in die Berechnung des Liquiditätsausfalls einbezieht, sollte zumindest damit rechnen, dass im Fall einer Überprüfung die Rückzahlung der Mittel verlangt wird, die für solche Ausgaben angesetzt wurden. Das gilt natürlich auf jeden Fall für alle Abschreibungskosten: Das sind rein steuerliche Buchungen, die keinen Einfluss auf die aktuelle Liquidität haben."