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Verbuchung Sofort-Hilfe Corona

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letzte Antwort am 07.05.2020 08:25:43 von kallebaby64
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anjabusse
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Hallo Zusammen,

 

ich hoffe, es geht allen hier soweit gut (so gut, wie es einem im Moment gehen kann....).

 

Kurze Frage:

Ich habe jetzt den Eingang der Corona-Soforthilfe zu verbuchen. Es handelt sich ja um einen echten, nicht steuerbaren Zuschuss, der Betriebseinnahme ist.

 

Ich würde jetzt auf das Konto 2743 Invest.zuschüsse (SKR 03) buchen und das Konto umbenennen (?). Hat jemand eine andere Idee?

 

Vielen Dank schon einmal und viele Grüße,

Anja B.

coester
Fortgeschrittener
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Hallo Anja,

 

zunächst zu Deiner Definition:

"Nicht steuerbar" aber nur im Sinne des UStG !

Steuerpflichtig im Sinne des EStG & KStG jedoch schon !!!

 

Ich würde den Zuschuss ebenfalls erstmal auf dem Konto 2743 "parken",

da mir eine Verbuchung in den Erlöskonten (bspw. "#8603 Sonstige betriebliche Erträge")

nicht passend scheint.

 

Evt. werden die SKR´s im Laufe des Jahres um ein "Corona-Konto" ergänzt...

 

Gruß, André

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anjabusse
Aufsteiger
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Hallo André,

 

vielen Dank für die Antwort.

Ja, das mit dem nicht steuerbar war so gemeint .... nur iSd USt 😉

 

Die Idee mit der Kontenrahmenänderung könnte ich mir tatsächlich auch vorstellen, es gibt da ja ein paar Vorgänge, die neu verbucht werden müssen....

 

Viele Grüße

Anja

...und gesund bleiben ...!

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kallebaby64
Beginner
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Hallo Anja,

 

ich habe die Soforthilfe auf das Konto 4839 SKR04, sonstige Erträge unregelmäßig verbucht.

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letzte Antwort am 07.05.2020 08:25:43 von kallebaby64
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