Hallo zusammen,
ich habe leider ein technisches Problem. Ich habe im Steuerrecht Sonderabschreibung gebucht, soweit so gut. Die Buchung wurde mit der Generalumkehr rückgängig gemacht, allerdings ist die Generalumkehr auch im Handelsrecht gelandet. Nun ist mir dies aufgefallen, der Buchungsstapel ist schon festgeschrieben. Ich wollte die Buchung im HR nun stornieren, bzw. mit Generalumkehr stornieren, da sagt Datev dass das Konto im Handelsrecht nicht zulässig ist. Ja und nun? Wie bekomme ich das denn jetzt wieder raus? Zumal ich mich frage, wie die Buchung dann überhaupt im HR erfolgt ist. Weiß jemand Rat? Für Hilfe wäre ich sehr sehr dankbar.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wenn Sie seinen Stapel für beide Bereiche anlegen und hier stornieren, hat ja beim verbuchen auch geklappt.
Dann muss die Sonder-Abschreibung nochmals im reinen Steuerbereich erneut verbucht werden.
Habs selber nicht versucht, ist nur ein Gedanke der funktionieren könnte.
Grüße AKW
Zwei getrennte Buchungsstapel anlegen. Einmal "Alle Bereiche" und einmal "Nur Steuerrecht".
Im Buchungsstapel "Alle Bereiche" die Generalumkehrbuchung stornieren. Im Handelsrecht sollte die Sonderabschreibung nicht mehr zu sehen oder ausgeglichen sein.
Im Buchungsstapel "Nur Steuerrecht" die Sonderabschreibung erneut stornieren. Dann sollte alles passen.
Das habe ich auch schon versucht. Klappt leider nicht. 😪
Dann der nächste Versuch: beim Buchen über die rechte Maustaste oder per STRG+M die Kontenzweckprüfung aufheben. Das sollte funktionieren.
Leider klappt das nicht. Auch im Buchungsstapel "alle Bereiche" kommt die Meldung
#REW92431
Das eingegebene Konto 485100 ist beim Rechnungslegungszweck Handelsrecht nicht zulässig. Korrigieren Sie das Konto.
Ich verzweifle hier gleich....😱
aaaaaaaaahhhhhhh.....das hat funktioniert. Tausend Dank 🤗