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Umstellung von KOST1 auf zusätzlich KOST2 im lfd.Jahr?

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letzte Antwort am 05.04.2019 10:57:12 von Heinz_Bleyer
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maxmoritz
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In der lfd. Buchhaltung wird "KOST1" genutzt. Können wir z.B. ab Mai auch das Feld "KOST2" nutzen?

Was passiert mit den bereits festgeschriebenen Vorläufen. Diese haben ja im Feld "KOST2" keinen Wert. Wandern diese Buchungen auf das "Sammelkonto in KOST2?

Danke!

Gruß Sven

wielgoß
Experte
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Nachricht 2 von 5
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Hallo Sven,

ja das geht. Für die Auswertung des Kostenstellenfeldes 2 legen Sie ja ein zusätzliches KOST-System an (die gleichzeitige Auswertungen von KOST1 und KOST2 in einem KOST-System ist nicht vorgesehen).

In den Stammdaten des KOST-Systems legen Sie fest, was mit Buchungen ohne Kostenstelle passieren soll (nicht berücksichtigen oder Berücksichtigung auf Sammelkostenstelle). Ergänzend könnte für die in der Vergangenheit liegenden Buchungen ohne KOST2 eine Kontenverteilung angelegt werden, sofern das im Einzelfall Sinn macht.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

maxmoritz
Einsteiger
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Hallo Herr Wielgoß,

herzlichen Dank für die Information. Das eine gleichzeitige Auswertung nicht funktioniert, hatte ich schon gelesen.

Die Geschäftsführung will, etwas plötzlich, die gesamte Kostenrechnung  umstellen (KOST 1 = Abteilungen und KOST2 = Produkte oder eventuell auch Kunden).

Mit beiden KOST-Feldern habe ich noch nie gearbeitet, daher meine Frage!

Grüß

Sven

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wielgoß
Experte
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Hallo Sven,

nur zur Sicherheit: die gleichzeitige Eingabe von Kost1 und Kost 2 im Buchungssatz - ggf. mit aktivierter Eingabeunterstützung - ist selbstverständlich möglich.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Heinz_Bleyer
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Sven,

ergänzend zu den Ausführungen von Herrn Wielgoß noch ein Tipp: Falls Ihnen die Kontenverteilung zu pauschal ist und Sie für die bereits festgeschriebenen Buchungen nachträglich noch Kostenstellen im Feld KOST2 erfassen möchten, ist auch das möglich:

  1. In den Steuerungsdaten gibt es im Register "FIBU-Buchungen" die Option "Buchungen auswerten ab" mit einem Startdatum (in der Regel der Beginn des aktuellen Wirtschaftsjahres). Ändern Sie dieses Datum in 05/2019.
  2. Importieren Sie anschließend über Erfassen | Kosten- und Leistungsrechnung | KOST-Stapel alle FIBU-Buchungen für die Monate Januar bis April. Der Import von Buchungen aus der FIBU in die Kostenrechnung ist im Info-Dokument FIBU-Stapel in die Kostenrechnung importieren detailliert beschrieben.

Das hat zur Folge, dass die Kostenrechnung für die Monate Januar bis April die importierten Stapel und ab Mai die originären FIBU-Stapel auswertet. Die importierten FIBU-Stapel können jederzeit bearbeitet werden.

Mit freundlichem Gruß

DATEV eG

Heinz Bleyer

Produktmanagement und Service Kostenrechnung

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letzte Antwort am 05.04.2019 10:57:12 von Heinz_Bleyer
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