Liebe Community,
nach § 8c EStDV können die leidigen abweichenden Wirtschaftsjahre in der LuF seit 2020 auf das Kalenderjahr umgestellt werden. Dabei entsteht ausdrücklich kein Rumpf-WJ, sondern ein WJ mit 18 Monaten:
"Stellt ein Land- und Forstwirt von einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr auf ein mit dem Kalenderjahr übereinstimmendes Wirtschaftsjahr um, verlängert sich das letzte vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsjahr um den Zeitraum bis zum Beginn des ersten mit dem Kalenderjahr übereinstimmenden Wirtschaftsjahr; ein Rumpfwirtschaftsjahr ist nicht zu bilden."
Wenn ich in ReWe das Ende des WJ auf den 31.12.2021 (Beginn 01.07.2020) ändern möchte, erhalte ich:
#REW10504
Das Wirtschaftsjahr ist länger als ein Jahr.
Stimmt, ist es. So will es das Gesetz.
Zu REW10504 gibt es ein längliches Info-DB-Dokument , dass mir vorschlägt, einen (mehrere?) weitere Mandanten anzulegen, und eine Bilanzkonsolidierung zu erstellen. Der Mandant (Kleinstfall) hat max. 10 Buchungen p.a.
In den Steuerprogrammen scheint das auch nicht berücksichtigt zu sein, wie trage ich das in die Felder 2020/2021 und 2021/2022 ein, ohne dass das FA das wieder falsch korrigiert...
Es gibt hier doch bestimmt LuF-Profis, wie löst Ihr das? Meine Idee ist ein Rumpf-WJ 01.07.21-31.12.21 und dann in Excel addieren, aber toll ist anders und Programmverbindungen kann ich dann vergessen.
Danke!
VG
Stefan Brust
Ich erinnere mich, dass hier vor kurzem schon Mal genau über dieses Thema diskutiert wurde.
Das Internet vergisst ja nichts, im Gegensatz zu mir.
Vielleicht war es ja der folgende Thread:
(ich lege meine Hand dafür aber nicht in's Feuer)
Mein Bauchgefühl sagt mir nämlich, dass der letzte Post zu diesem Thema maximal 6 Monate alt ist 😁